das ganze kann aber ja kein hexenwerk sein.
wenn da natriumbikarbonat drin ist, und das muesste ausgewiesen sein, sonst waere das wohl nen verstoss gegen die deklarationspflicht, kannst du auf jeden fall von der maximalen loeslichkeit von na2co3 ausgehen, sprich 84 gramm auf 1 liter wasser.
also gilt die gleiche formel wie bei ueblicher ballingloesung:
3 gramm na2co3 erhoehen in 100 liter wasser den kh um 1°kh
so gerechnet wuerde ich fuer 60 liter 20 ml zugeben und heute abend mal messen