Der Meerwasserkrimi - jetzt auf Nanoriffe.de
Echt spannend, wenn man heute zum ersten mal den gesamten Thread liest und dann auch noch sieht, dass scheinbar der Importeur einen Beitrag verfasst hat. Mich würde nun auch "brennend" (zufällige Wortwahl) interessieren, wie es weitergeht und ob nun der TÜV weitere Maßnahmen eingeleitet hat, nachdem nun bestätigt sei, dass die aufgedruckten Prüfkennzeichen nicht dem Faktum entsprechen.
Im Übrigen hat der Verkäufer zunächst mal recht, dass er zwei Nachbesserungen hat und dann hat er Unrecht, weil er dann den Kaufvertrag rückwandeln muss. Hier, in diesem Fall, ist es so, dass man sich direkt den Importeur gewandt hat mit dem jedoch nach deutschem Recht kein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist noch sonst jedwede Vertragsbeziehung herrscht.
Der Verkäufer ist auch nicht zur Ausgabe von Leihgeräten verpflichtet. Dies sind alles Kulanzleistungen nach deutschem Recht.
Der Verkäufer ist nicht berechtigt für den Fall der Rückwandlung eine Wertminderung oder "Gebrauchskosten" in Rechnung zu stellen nach aktuellem EuGH.
Nur um es klar zu stellen. Auch wenn ich hier als Händler auftrete. Ich bin vollkommen bei euch betroffenen, dass soetwas nicht passieren darf und wenn es dann doch passiert, alles in der Abwicklung reibungslos laufen muss, denn es geht hier immer noch um Tiere, die nach Artenschutz geschützt sind und um Menschenleben, bei der Gefahr einer offenen Feuerquelle, ABER wer auf der einen Seite seine Rechte einfordert muss sich ganz klar auch an seine Pflichten halten..
P.S.: Und genau das ist der Grund warum ich nur ausgewählte Technik von ausgewählten Herstellern angeboten haben und anbieten werde.
Die Streitigkeiten bei Mängel sind vielfältig und kostenintensiv.