Beiträge von riffdoemitz

    Im Übrigen hat der Verkäufer zunächst mal recht, dass er zwei Nachbesserungen hat und dann hat er Unrecht, weil er dann den Kaufvertrag rückwandeln muss. Hier, in diesem Fall, ist es so, dass man sich direkt den Importeur gewandt hat mit dem jedoch nach deutschem Recht kein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist noch sonst jedwede Vertragsbeziehung herrscht.


    Hallo


    genau so ist es nicht, nicht ich habe mich an den Importeur gewannt sondern der Händler, und hat mir die Teile zusenden lassen.


    Und genau aus diesem Grund den leichtesten weg gehen behauptet er jetzt er habe nicht nachgebessert sondern ich habe es "freiwillig gemacht"


    Der Hammer ist das der Importeur behauptet es sein keine weißen oder Rote Induktoren wie auch immer verbaut worden zu keiner zeit und als nächstes schreib man in einer Standartmail die weißen weisen Schwachstellen auf und müssen gegen die schwarzen gewechselt werden siehe auch mein Foto vom TÜV Menschen



    Wenn Ihre Händler so mit Kunden umgehen sollte man Als Importeur Rückrad zeigen !


    Erstatten Sie allen unzufriedenen Kunden Ihr Geld zurück die mehrmals Probleme hatten und lassen die def. Lampen abholen. In Deutschland wird für die Lampen 539,- € verlangt, was nicht wenig ist !


    Keiner der Lampenbesitzer weis wann der Fehler wieder auftritt ! was ist nach einem Jahr wenn die Garantie abgelaufen ist und man dem Händler nachweisen soll das der Fehler schon von Anfang an da war ? dann haben alle bis dahin "zufriedenen Kunden" kosten die es nicht geben darf.


    Und wie ich gelesen habe, haben schon andere das festgestellt siehe zitat oben

    Dann erklären Sie uns warum die Lampen 117 Watt Lichtleistung haben statt der 160 Watt wie drauf steht, oder bezieht es sich auf den Stromverbrauch ? der auf dem Netzgerät mit 231 Watt angegeben ist.


    Dann frage ich mich wie der Tüv das angehängte bild fertigen konnte ?


    Der Letzte kontakt war heute per mail an sie mit bild wo wieder einmal weiße ! verbaut sind !


    Meine letzte Mail war am 28.10. an die Fa. Aqua....... Rücktritt vom Kaufvertrag nach 3x Nachbessern und wieder 2 beschädigte Lampen.


    Welches "Ihr Händler ablehnt da angeblich nicht Nachgebessert wurde" und er sich weder jetzt noch später dazu veranlasst fühlt den Kaufvertrag rückabzuwickeln. es handelt sich um Garantie und er sei nur zur Gewährleistung verpflichtet.


    Sie müssen wohl dafür Verständnis haben das man sich als Kunde verarscht fühlt das nach angeblichen 3 mal spulen (platinen tauschen) der gleiche Fehler immer noch auftritt.


    Und mit Verlaub wenn man dann den TÜV und den Elektriker beauftrag der Sache auf dem Grund zu gehen und kommen für Sie "unschöne Wahrheiten ans Licht" versteh ich Ihre Reaktion nicht .


    Ein weiterer Fakt nicht die von Ihnen benannten 1% haben Fehler wenn ich mir so manche Foren durchlese und die Lampen schon mit reichlich Ersatzteilen im Ebay Kleinanzeigenebay und DHD verkauft werden.


    Ein weiterer Punkt lt. Ihrer Aussage es kann nicht brennen lächerlich ! hab es selbst erlebt ! und diese Lampe ist seit 1 ner Woche aus meine Korallen sterben langsam ab und der Händler weigert sich die Lampen zurück zu nehmen.


    Sorry so geht man mit Kunden nicht um !


    Nach BGB hat der Endkunde das Recht nach 2x Nachbessern vom Kaufvertrag zurückzutreten und ein gleichwertiges bzw höherwertiges Produkt zu verlangen .

    Guten Tag


    Heute erhielt ich ganz überraschend eine Sendung aus Frankreich mit 2 neuen Lampen drin. Im beigelegten Brief heißt es


    "Diese sind die geänderte Variante mit den neuen Indikatoren ( schwarze) bei diesen ist das Problem behoben"


    Na ja was soll ich sagen Papier ist geduldig Plastikdeckel entfernt und siehe da wieder ein weißer und ein Roter genau die selben wo die Probleme mit sind.


    Franzosen angerufen das kann nicht sein sagt er


    Fakt Bilder rüber gesendet


    Ich denke die versuchen über die Garantie hinaus zu kommen


    Grüße

    Überprüfung der Lampe beim TÜV Nord hat folgendes ergeben:


    Sicherheit der Lampe in Bezug auf die ewig schmorenden Indikatoren (Spulen) ist nicht nach CE Standard !


    Schutzisolierung nach BGV A3 betrieb nicht zu empfehlen der zulässige Grenzwert ist zu 28 % mit geeichten Geräten überschritten.


    Lichtleistung der Lampe 117 Watt gemessen bei 100 / 100 % im Abstand mit dem Mitgelieferten Beckenhaltern.


    Netzgerät ist angegeben mit 213 Watt bei mir der Stromverbrauch liegt dev. bei 243 Watt 100/100 %


    Stellt sich die Frage auf was sich die Angabe 160 Watt Bezieht ?


    13 LED`s je Modul wenn wirklich Cree verbaut wurden mit je 3 Watt also 39 Watt je Modul macht 3 Module 117 Watt wie es Das Messgerät bewiesen hat


    Für mich steht eines fest 3 mal nachgebessert und kein Erfolg auf sicherer Betrieb Montag geht es zum Anwalt mal sehen ob der Händler dann noch lacht :) vor allem bei der Rechnung für das Gutachten grinsss wer nicht hören will was BGB sagt muß zahlen


    Das Ergebnis liegt mir als Gerichtsverwertbares Gutachten am 05/06.11 vor dann werde ich es Online stellen.


    Zu empfehlen lt. TÜV Vorsicht mit dem Betrieb der Lampe wenn es zu einem Feuer kommt und der Mangel ist bekannt kann es sein das die Feuerversicherung nicht löhnt weil es einen Verursacher gibt und von den China oder Franzosen Geld zu bekommen sehe ich ja derzeit live


    salzige Grüße

    Hallo Leute


    und nun kommst dicke


    Mein Elektriker ist gerade weg


    Die Netzteile halten nicht einmal einer Überprüfung nach BGV A3 Isolationsprüfung stand. Der Grenzwert wird um 36% überschritten.


    Das Netzteil hat eine Stromaufnahme von 256 Watt bei Betrieb der Lampen 85% zu 85 % bei 100% 100% 261 Watt


    Wo liegt da noch der Spargedanke der LED Lampe ?? also Augenwäscherei 160 Watt ! Das Netzgerät ist schon mit 210 Watt angegeben lt. Typenschild.


    Mal sehen was der TÜV Nord in Hamburg morgen Dazu sagt.


    Zudem ist der Mangel ja innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten nach dem Kauf, sodass der Händler trotzdem in der Beweispflicht steht es nachzuweisen ob der Mangel schon vorher da war oder nicht, auch wenn der gleiche Mangel mehrmals auftritt, dann gilt der Zeitpunkt der ersten Mangelrüge. Da hat er keine Chance sich freizusprechen.
    Dein Händler soll sich aber nicht von seiner Position freisprechen, denn er vertreibt die Lampe und ist Ansprechpartner Nr.1!


    Viel Erfolg!!


    Vele Grüße
    Micha


    Tut er aber für Ihm ist es klar eine Sache der Garantie und nicht der Gewährleistung :) und Garantie ist lt. seiner Aussage eine freiwillige Leistung des Herstellers "


    Was willst du gegen einem Hersteller machen der im Asiatischen Raum sitzt ? Frankreich ist der Importeur nicht der Hersteller


    und der Händler will nicht !




    Ich habe auch keine Lust weiter mit Ihm zu diskutieren ab Freitag Anwalt für Vertragsrecht des weiteren Termin beim Tüv zur Begutachtung irgendetwas ist Faul an den Dingern ich trau dem CE Zeichen nicht

    2x ?


    Nee bis heute 3x def.


    20.06. beide verschmort


    23.08. beide verschmort


    heute Beide verschmort + 1 Lüfter harkelt nur noch nach BGB nach fruchtlosen 2 Nachbesserungen hat der Käufer das recht eine Sache gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben.


    Dazu kommt das eine Lampe aus ist weil sie das Brennen anfing. Wenn ich das nicht bemerkt hätte und die Feuerwehr hätt anrücken müssen


    will ich mir nicht ausmalen :)


    der Oberknaller kommt gerade per Mail der "Verkäufer haftet nicht für die Zeit des Austausches oder Reparatur für Schaden an Korallen oder ähnlichen jeder sollte eine Reservelampe bereit halten "


    Also Leuts kauft reserveleuchten damit nichts passiert



    Lg

    Was der Hersteller sagt :


    > Bei einige Leuchten gibt es dieses Problem weil ein Elektronikteil nach
    > einiger Zeit schwäche aufweist.
    > Es sind ca. 1% der Leuchte davon betroffen aber leider ist es für uns
    > schwierig diese herauszufinden und auch natürlich zu wissen an wenn diese
    > gegangen sind.
    > Um das Problem zu beheben, können wir die Leuchte ohne Zubehör und
    > Netzteil bei Ihrem Kunden für Reparatur abholen lassen.
    > Es müssen 3 Teile gewechselt werden, die 2 verschmolzenen Plastikteile und
    > die Elektronikplatine an dieser Seite.
    > Es besteht auch die Möglichkeit wenn gewünscht, dies selber zu machen.
    > Man muss nur mit einem Schraubenzieher umgehen können.
    > Wenn wir die Leuchte abholen lassen sollen, brauchen wir Name, Adresse,
    > Rufnummer des Kunden sowie eine Zeitspane von 4 Stunden für die Abholung
    > von Montags bis Freitags.
    > Abholung, Reparatur und Rücksendung dauert insgesamt ca. 8 Tage


    Was ist vor allem nach 12 Monaten Garantie ? 930,- Taken Schrott ? Der Händler will von Gewährleistung nichts wissen. weil der Fehler ja nicht von Anfang an da war und Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und ich bin nicht der Hersteller sagt er



    Lg

    Hallo Forengemeinde


    Mich hat es auch erwischt ich habe im Februar 2 Razor 420 16.000 K gekauft. Bei beiden am 20.06. teile gewechselt. Am 23.08 wieder Teile gewechselt und heute wieder verschmort. Der Händler ist die Krönung kann sich nicht an Nachbesserung erinnern. Habe ihm mitgeteilt vom Kauf nach BGB zurückzutreten.


    darauf hin erhielt ich folgende Mail


    Zitat:


    als aller erstes habe ich das Recht beide Lampe zu überprüfen. Dazu gibt es ein bestätiges BGB Urteil.



    Dann habe ich das Recht als Verkäufer 2x nachzubessern. Ich habe bis her keine Nachbesserung vorgenommen.



    Also stellen Sie bitte beide Lampen versandfertig in einem Paket gut verpackt bereit.


    Informarien Sie mich bitte sobald dies erledigt ist, ich werde dann einen Paketdienst mit der Abholung beauftragen und Ihnen zeitgleich zwei neu Lampen zukommen lassen.


    Diese Lösung erfolgt aus Kulanz.



    Den Kaufvertrag muss ich zum jetzigen Zeitpunkt und auch in Zukunft aus meiner Sicht nicht rückabwickeln.



    Über eine andere Lösung können wir gern verhandeln.



    Wenn Sie keine LED Lampen mehr möchten, erstatten wir Ihnen den Widerverkaufswert für Ihre gebrauchten Lampen.


    Gegen Zuzahlung können Sie dann gern auch die Giesemann Lampen bekommen Zitat ende


    Darauf hin hab ich ihm erinnert an die Nachbesserungen


    als Antwort gerade gekommen :


    Diese Nachbesserungen hast du freiwillig übernommen, ich persönlich habe noch keine Nachbesserung durchgeführt!



    Jetzt landet die Angelegenheit beim Anwalt Frechheit !



    Nachdem mir heute Morgen beinahe meine Stube abgebrannt ist



    Grüße


    Aus MC Pom