Hallo,
Ach es ist wieder schön wie plötzlich wieder aus allen Ecken die Besserwisser auftauchen. Der Händler wurde kontaktiert und hat direkt abgeblockt und an den Hersteller verwiesen. Der hier ebenfalls mitschreibende Vertriebsleiter hat mir gegenüber selbst am Telefon mitgeteilt das der Händler raus wäre und Giesemann die Sache direkt übernehmen werde. Nun wird es aber wieder auf den Händler abgewälzt.
Fakt ist das damals 42 db angegeben waren und diese überschritten werden und somit eine Abweichung zu den Angaben des Herstellers vorliegt. Ist auch komisch das mittlerweile eine sehr detaillierte Angabe zum Messverfahren bzw den Abständen im Kleingedruckten steht. Wenn doch alles so eindeutig und ich empfindlich bin, dann dürfte es doch auch kein Problem geben.
Man kann die Sache also sehen wie man möchte. Für mein Empfinden ist die Leuchte zu laut und überschreitet die angegebenen Werte. Somit liegt m.E. ein Mangel vor. Dieser kann technisch nicht behoben werden. Es ist daher für mich klar den Strohhalm zu ergreifen. Die Leistung der Lampe ist irrelevant, es gibt eine Angabe zur Lautstärke und die ist leider bindend!
Da ich hierüber nun eine Rückinfo des Herstellers erhalten habe, weiß ich wie es nun weiter geht. Dann soll sich eben das Gericht und ein Gutachter mit der Sache auseinandersetzen.