Hallo Zusammen
Gleich vorab die Entschuldigung für den kommenden Roman. Aber der rechtliche Hintergrund hat mich nicht in Ruhe gelassen.
Ich will hier nochmal etwas die Lage anhand dem, was ich direkt aus den erstzitierten Artikeln entnehmen konnte, bzw. den darin erwähnten Rechtsakten sagen. Denn gerade die Effizienz hat hier ja die Diskussion um Stromverbrauch angefacht.
In dieser Hinsicht ist der Artikel von AquariumWest ungünstig. Er verweist zwar auf seine Quelle, aber zieht dann selbst aus dieser die falsche Folgerung und nennt die Ökosedign als Übel.
Hier nochmal zum selber schauen und da wird klar die RoHS als „Verbotsgrund“ genannt.
In kurz (wer nicht viel lesen will ).
Die Ökodesignrichtlinie lässt grundsätzlich auch T5 zu. Von dieser Seite kein „Verbot“.
Die von den Artikeln beschworene Beschränkung rührt aus der RoHS. Hier kann man also sagen das Quecksilber killt die Lampen. (Oder auch nicht. Dazu dann unten.)
Ab hier wird etwas komplizierter und ich muss gestehen ich bin nach dem Suchen und Lesen auch verwirrt.
Fangen wir mit dem „einfacheren“ an. Ökodesign, aktuelle Fassung zum selber lesen: Letzte Fassung vom 01.09.2021
Direkt PDF
Relevant sind ja die Anforderungen an die Beleuchtungen. Also Seite 17 Anhang II. Da wird in einer Tabelle die Mindestanforderung an die verschiedenen Beleuchtungsarten genannt.
Für T5 in der HighOutput Variante sind das also mindestens 79 lm/W. Zwischen 4000 und 5000 lm 83 lm/W.
Die HighEfficiency habe ich noch nie gesehen für aquaristische Zwecke.
Diese Tabelle beinhaltet auch das in den Artikeln genannte Auslaufdatum für einige Halogenleuchtmittel. Allerdings kann ich da nirgends eines für T5 raus lesen, wie es einige Artikel suggerieren.
Weiter für unsere Anwendung relevant könnten die in Anhang III ab S.25 genannten Ausnahmen sein. Besonders die Ausnahmen 3.g) „…40%...im Bereich zwischen 400 und 480 nm … und für Korallen-Zooxanthellen-Symbiosen bestimmt …“. Ggf. kann 3.j) auch noch greifen, da geht’s um Wachstumslampen mit extra PAR-abstimmung auf blau oder rot.
Wenn die spezifische Röhre aufgrund ihrer Lichtfarbe nicht ohnehin schon aus dem Anwendungsbereich der Verordnung fällt. Denn die ist im Grunde auf weißes Licht für die „Allgemeinbeleuchtung“ beschränkt. Mit den beiden Ausnahmen sind auch schon einige Aquarien-LED Hersteller aus der Kennzeichnung gekommen. Denn man kann sich vorstellen, dass eine Blaue LED kaum die „Helligkeit“ erreicht, wie eine darauf getrimmte weiße. Die Einheit lm ist auf unser Auge gewichtet und da werden gelb und grün bevorzugt.
So nun der Verwirrungslauf – die RoHS.
Erstmal wieder Grundlage geltendes Recht vom 01.07.2022
Direkt PDF
Sucht man hier einfach mal nach T5 wird man in der Ausnahmentabelle auf Seite 22 fündig. Da heißt es aber: „…nach dem 31. Dez. 2011 dürfen 3mg je Lampe verwendet werden“.
Kein Auslaufdatum, keine weitere Einschränkung. Und auch wenn ich nach einem Datum mit dem 25.XX suche finde ich nichts, was auf eine auslaufende Ausnahme zum vielzitierten 25.08.23 hindeutet. Die Tabelle führt aber grundsätzlich durchaus bereits ausgelaufene oder auslaufende Ausnahmen mit entsprechenden Vermerkten Daten. Also bin ich der Meinung, wenn dann müsste es hier zu finden sein.
Was also Hoffnung machen könnte:
Zum einen bezieht sich diese Ausnahme auf „… Leuchtstofflampen für allgemeine Beleuchtungszwecke…“. Wir haben aber ja überlicherweise eine Sonderanwendung für die Hersteller kämpfen könnten. Wird wohl kaum einer auf die Idee kommen seine Büros mit Actinisch blauem Licht zu erhellen.
Das andere sind die Veröffentlichungsdaten. Der Artikel von AquariumWest ist vom Mai. Ein Artikel mit klarem Datum, der quasi das der verwiesenen erläutert ist vom März.
Die neue RoHS wurde aber erst im Juli veröffentlicht. Vielleicht haben da Hersteller, Nutzer, … bereits die Ausnahmenverlängerung dann einbringen können.
Also prinzipiell sehe ich aufgrund der aktuellen Verordnungen keinen Grund warum die T5 sterben sollte. Und wenn dann ist es am giftigen Quecksilber und nur indirekt an ihrer Ineffizienz. Denn da gibt es für uns genug Ausnahmen und ansonsten hängt es nur von der Optimierung der Hersteller ab, ob die das noch schaffen können.
Ob da jetzt noch irgendwas im Hinterzimmer diskutiert wird kann ich natürlich nicht sagen, aber was soll man als Hersteller denn mehr machen, als sich auf aktuell veröffentlichte Fristen verlassen?
*Polemik an* Sonst sagt halt gleich, dass ihr KMU nicht wollt. Aber bedenkt, dass auch die großen mal klein angefangen haben. (Musste jetzt sein, weil ich beruflich bei jeder Neuentwicklung an diese Gesetzesanforderungen denken muss. Und manschmal holen sie einen für die alten auch noch ein, weil man halt keine eigene Abteilung nur für Rechtsbetreuung hat. Aber dafür sind ja die Übergangsfristen, wenn sie denn ersichtlich sind...) *Polemik off*
Da könnten ja mal die T5-Hersteller/Vertreiber nochmal nachhaken, was denn jetzt gerade aktuell ist.
Wer bis hier durchgehalten hat: Respekt
Gerade bei diesen Themen finde ich es wichtig sich wirklich den Ursprung anzuschauen, um ggf auch selbst Maßnahmen finden zu können. Einmal nen "Schreiartikel" herzunhemen bringt selten weiter. Und weil man sich da schnell verliert hab ichs mal für euch versucht
Wer da noch mehr weiß oder findet natürlich immer gern. Jurist bin ich leider nicht, um da verbindliche Aussagen machen zu können. (Mal abgesehn davon, dass mans dann in nem Forum wohl trotzdem kaum tun würde.)
Grüße
Daniel