Enttäuscht von Bestellung

  • Auch echt lächerlich finde ich immer so Händler die dann mit GO und UPS versenden aber dazu schreiben das nur für GO eine lebende Ankunft garantiert wird. Wieso wird dann überhaupt mit UPS versendet?

    hi,


    weil der lebendversand teuer ist und der kunde da lieber nach dem billigen greift.


    (wir versenden nicht mit ups)

  • Hallo Endib,


    Ich muss hier mal dazwischen Grätschen .
    Was du schreibst das dir Händler bei toter Ankunft der Tiere aus "Kulanz" eine Gutschrift erteilen ist ausgemachter Unsinn. Nach deutschem Recht ist der Händler verpflichtet für Schäden auf dem Transportweg das Geld zu erstatten oder gleichwertigen Ersatz zu liefern .



    Ausgemachter Unsinn? Dir ist schon klar, dass mein Post sich auf den Versand bei Minustemperaturen bezieht? Wenn der Händler auf seiner Website explizit angibt, dass er nach sorgfältiger Verpackung dennoch nicht garantieren kann, dass die Tiere bei außerordentlich tiefen Temperaturen, wiz zB im Dezember oder Januar, lebend ankommen, ist er aus dem Schneider. Der Händler kann den Ausschluss der Haftung für Schäden, die den Lebendtiertransport bei solchen Temperaturen betreffen, festlegen. Dabei reicht es schon, wenn der Hinweis auf seiner Website klar ersichtlich platziert wird.


    Lediglich bei grobem Verschulden oder vorsätzlicher Pflichtverletzung kann er die Haftung nicht vertraglich begrenzen. Steht alles in §309 Z 7b) BGB.


    Im Übrigen wünsche ich dir viel Spaß dabei, einem Richter zu erklären, dass du im Winter empfindliche tropische Korallen bestellst, obwohl die Haftung für Lebendankunft vertraglich ausgeschlossen wurde und du dem Versender keine grobe Fahrlässigkeit nachweisen kannst. Der Richter wird dir sagen, dass nach allgemein üblicher Verkehrsauffassung damit zu rechnen ist, dass einige Tiere eingehen und du es hättest besser wissen müssen.


    Wie gesagt, es geht hier nur um den Sonderfall, dass der Händler die Lebendankunft bei winterlichen Temperaturen ausschließt. Liegt kein wirksamer Haftungsausschluss vor, hast du recht. Wenn ich selber Händler wäre, würde ich im Winter bei den Temperaturen niemals Lebendankunft garantieren. Tue ich das doch (Vielleicht, weil ich vergessen habe, die Lebensankunft, die ich bei milden Temperaturen anbiete, im Winter von der Seite zu nehmen), dann hafte ich natürlich so wie von dir oben beschrieben.




    @ Anemonenkrabbe: Bei dem Versand von Privat geht die Preisgefahr bereits auf dich über, wenn der Versender so, wie ihr es vereinbart habt, die Ware losschickt. Da wirst du keine Chance haben.



    "Auch echt lächerlich finde ich immer so Händler die dann mit GO und UPS versenden aber dazu schreiben das nur für GO eine lebende Ankunft garantiert wird. Wieso wird dann überhaupt mit UPS versendet?"


    Es zwingt dich ja niemand, die Versandart zu nehmen, bei der keine lebende Ankunft garantiert wird. Es könnte zB sinnvoll sein, den billigeren Versand per UPS anzubieten, wenn ich nur Algen oder einen Mangrovensamen bestellt habe.

  • Ja Endi...sehe ich auch so...ich sehe da auch keine Chance...war mein Risiko...aber damit kann ich leben...auch,wenn es natürlich ärgerlich ist...ein mal wegen des Geldes natürlich...bin nicht kleinlich und zahle für entsprechende Tiere auch einen ordentlichen Preis...aber dann hätte ich auch gern Freude daran :11B95E~110: ...so ganz konnte ich das Tierchen ja nicht mal bewundern...aber was ich erkennen konnte,war schon schick :7_small27: ...sehr schade

    Becken Waterbox Cube 10...Kessil A80 Tuna blue LED...Lebendgestein... RFP Tunze...Versorgung mit All for Reef

  • Ausgemachter Unsinn?

    Hallo,


    sorry wenn du deinen Beitrag nur auf den Versand bei niedrigen Temperaturen bezogen hast ja dann hätte ich das mit den Unsinn nicht schreiben sollen. Entschuldigung dafür.


    Trotzdem sehe ich das in diesem Fall auch etwas anders. Dieser Hinweis auf der Webseite sehe ich ähnlich wie die AGB's. Die dürfen genauso wenig gegen deutsches Recht verstoßen.
    Zuerst einmal, das schreibst du ja auch, ist der Verkäufer für den Transport verantwortlich und muss für ggf. auftretende Schäden aufkommen (in erster Instanz).
    Hier bin ich aber kein Anwalt und kenne das Recht nicht ob sich der Verkäufer einfach mit einem Passus "das Risiko trägt der Käufer" raus reden kann, daher ist meine Aussage auch ohne Gewähr. Denke ich aber nicht, denn dann würde das doch bei jedem Händler stehen und wenn dann halt doch was passiert erstattet er es halt "kulanterweise" oder gibt einen Gutschein aus.
    Ist ja genauso mit dem Passus "Paket muss im Beisein des Paketboten geöffnet und die Ware auf unbeschädigtem Zustand überprüft werden. Nur dann besteht ein Anspruch auf Schadensrückerstattung". Ich weiß nicht ob das heute noch immer irgendwo klein gedruckt steht aber meines Wissens nach war das auch niemals "rechtens". Auch wenn sich manche Händler damals auf diese Art und Weise rauszureden versuchten und dann häufig auch "kulanterweise einen Gutschein" raus gaben (selbst erlebt).


    Gab auch mal bei den Versand von Korallen eine Diskussion ob Anspruch auf Schadensersatz besteht wenn der Verkäufer UPS anbietet und hier klar ersichtlich dabei steht "Risiko trägt der Käufer". Ich meine das sich dort auch ein Händler eingemischt hat der meinte das er explizit kein UPS anbietet da im Schadensfall der Käufer im Recht wäre. Ob er sich da nur absichern wollte und sich ggf. einen teuren Rechtsprozess ersparen will, oder ob das wirklich auf fundiertem Wissen besteht kann ich aber auch nicht sagen.


    Aber wie gesagt in diesem Fall kenne ich das deutsche Recht nicht gut genug um mich selbst sicher zu sein.


    lG
    Michael

  • Lest doch mal bitte was zum Stichwort "Versendungskauf", bevor ihr euch weiter an due Gurgel geht.

    Hallo David,


    ich wollte hier niemanden an die Gurgel gehen falls du mich meinst ;(
    Ansonsten finde ich die Diskussion hier aber bisher sehr sachlich.


    Habe gerade mal den Wikipedia Artikel zu "Versendungskauf" durchgelesen. Hier lese ich aber auch nichts davon das bei einem Kauf der Verkäufer das Risiko trägt (oder tragen kann), außer wenn ich als Unternehmen einen Kauf tätige.
    Um Gesetzestexte zu lesen bin ich zu praktisch orientiert :thumbup:


    Ansonsten sieht für mich das aber so aus als könnte sich der Verkäufer keinesfalls aus der Pflicht nehmen. Er trägt das Risiko und wenn er bei zu niedrigen Temperaturen versendet muss auch er für den Schaden aufkommen.


    lG
    Michael

  • Zitat

    Es sei denn er hat etwas anderes in seinen AGB stehen. Denen stimmt man nämlich beim Kauf zu.


    Die widerrum nicht gegen das Gesetz verstoßen dürfen.
    Glaub mir soviel weiß ich. Vor Gericht zählen AGB nicht wirklich.

    Einmal editiert, zuletzt von MoonPie ()

  • Nein, das wäre dann wohl eine sog. überraschende Klausel und damit unwirksam.


    Da müsstr man wohl gesondert drauf hinweisen, dazu kenne ich aber die Rechtsprechung nicht.


    Grundsätzlich sollte jedem klar sein: Tiere sind keine Sachen. Jedes Lebewesen reagiert anders. Wenn ich der Meinung bin, tropische Fische und niedere Tiere bei Minusgraden über Tage hinweg durch den mitteleuropäischen Winter schippern zu müssen, muss ich auch mit Ausfällen rechnen.

  • Sry da muss ich jetzt dazwischen Grätschen!


    Grundsätzlich sollte jedem klar sein: Tiere sind keine Sachen

    Nach deutschen Recht sind Tiere Sachen . Das ist juristisch klar geregelt,, Paragraph 90 A oder B BGB.


    Sry wenn Ihr schon eine juristische Diskussion anfangt dann bitte gescheit und nicht mit gefährlichen Halbwissen. Da ist auch Wikipedia keine anständige Quelle.


    Gruß
    Daniel

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    Fluval M40 mit Algenrefugium, ohne Abschäumer und einer Hypernova 34 W ( aufgelöst Fluval Spec 10 mit einer Zetlight ZN1702)

  • Nein, das ist falsch. Tiere sind keine Sachen, werden aber wie Sachen behandelt. Das steht übrigens genauso in der von dir zitierten Vorschrift.


    Wenn ich nicht gerade in Aquarien rumhantiere, bin ich übrigens Rechtsanwalt.

  • Hallo David,

    Wenn ich nicht gerade in Aquarien rumhantiere, bin ich übrigens Rechtsanwalt.

    na dann sollte es ja für dich kein Problem sein uns genau zu erklären wer jetzt Haftet und wie mit dem Anspruch zu verfahren ist, wenn ich bei Minus 20 Grad im Onlineshop von XYZ bestelle und die Tiere nicht lebendig ankommen.


    Dann ist die ganze Diskussion ordentlich aufgeklärt.


    Gruß
    Daniel

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  • Versendungskauf, hier noch Sonderfall Verbrauchsgüterkauf (Verkäufer Unternehmer, Käufer Verbraucher, wird wohl der Regelfall sein). Sprich: Grundsatz ist dass der Verkäufer haftet, wenn das Tier tot ankommt.


    Ob der Verkäufer sich wirksam, zB durch Individualvereinbarung (nicht AGB) davon freimachen kann, kommt auf den Einzelfall (Gestaltung des Shops etc.) an.


    Verständlich?

  • Mir war das schon davor klar anderen aber wohl nicht.


    Danke :thumbup:


    Gruß
    Daniel

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  • Nein, das wäre dann wohl eine sog. überraschende Klausel und damit unwirksam.


    Da müsstr man wohl gesondert drauf hinweisen, dazu kenne ich aber die Rechtsprechung nicht.



    Hi, also nochmal kurz erwähn, ich bezog mich oben nur auf diesen speziellen Fall der Versendung bei niedrigen Temperaturen. Es ist meiner Meinung keine überraschende Klausel, wenn ich bei -10 Grad deutlich in meinem Shop darauf hinweise, dass ich bei den Temperaturen keine Lebendankunft garantieren kann (Ein Urteil dazu wäre sicher mal interessant).


    Meiner Meinung nach kann man diesen Sachverhalt unter die Haftungsbegrenzung auf einfache Fahrlässigkeit gem. $309 Nr. 7b BGB subsumieren.


    Ist eigentlich auch wurscht, das ärgerliche ist dabei ja immer, dass selbst Gelderstz oder ein Gutschein die gekillte Koralle nicht wieder herstellen. In meinem Fall war das eine tolle bläuliche Cespitularia, die man nicht jeden Tag bekommt :(

  • Endib: Du hast es erfasst: Wenn deutlich darauf hingewiesen wird. AGBs sind aber das Kleingedruckte. Deswegen gelten da andere Maßstäbe. Ein in AGB versteckter Hinweis reicht mE deswegen nicht und ist überaschend.


    Wenn ich das jetzt groß und deutlich in den Shop schreibe mag das anders sein. Da gibt's bestimmt Rechtsprechung zu. Wenn ich mal große Langeweile habe, gucke ich mal.

  • Hi

    Hi, also nochmal kurz erwähn, ich bezog mich oben nur auf diesen speziellen Fall der Versendung bei niedrigen Temperaturen. Es ist meiner Meinung keine überraschende Klausel, wenn ich bei -10 Grad deutlich in meinem Shop darauf hinweise, dass ich bei den Temperaturen keine Lebendankunft garantieren kann (Ein Urteil dazu wäre sicher mal interessant).

    Ich seh das so, dass der Verkäufer dann auf dich zukommen müsste und dich fragen ob du die Lieferung wirklich erhalten möchtest, aufgrund der Temperaturen kann er Sie "nicht verschicken". Wenns einfach so durch das Shopsystem fließt würde ich aus meinem Laienhaften standpunkt sagen, nimmt er den Verlust billgend in Kauf.


    der_neue37 das Ergebniss der Recherche würde mich auch interessieren :rolleyes:


    Gruß
    Daniel

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  • AGBs sind aber das Kleingedruckte. Deswegen gelten da andere Maßstäbe. Ein in AGB versteckter Hinweis reicht mE deswegen nicht und ist überaschend.


    Sehe ich auch so.


    Ich hab mir jetzt mal ein paar Shops angeschaut und dort stellt sich die Problematik gar nicht. Es gibt teilweise auch jetzt eine Garantie auf Lebendankunft und tote Tiere werden ersetzt. Ist natürlich für den Kunden gut so.

  • Warum sollte das nicht über die AGBs geregelt werden?


    Natürlich kann ein Händler die Regelungen für Tierversand in seine AGB mit einbinden. Genauso wie eine Garantie zur Lebendankunft oder den Reklamationsablauf. Ebenso kann die Vorgehensweise für ungünstige Versandumstände dort geregelt sein.


    Steht es dort nicht explizit mit drin, dann muss es anders geregelt oder angezeigt sein.


    Man bestätigt bei jedem Kauf das man diese gelesen hat und einverstanden ist. Übrigens die häufigste Lüge im Internet. ...Ich habe die AGBs gelesen... :D


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