Havarie wasserschaden

  • Oh weh...was hat denn dein Anwalt mit mir - und vor allem mit diesem Thread - zu tun?


    Du hattest sehr wohl was zur Verjährung (bezogen auf die Gewährleistung 2 Jahre) geschrieben, deswegen habe ich das richtig gestellt. Warum diese Feindseligkeit? Oder ist es nur Rechthaberei? Egal.


    Jetzt wird's wirklich lachhaft. Ich werde hier auch nichts mehr schreiben. Unfassbar.

    Einmal editiert, zuletzt von der_neue37 ()

  • Solange der thread starter nichts dagegen hat möchte ich das gerne noch klarstellen: Ich habe Dich nicht angegriffen und Rechthaberei hab ich doch garnicht nötig. Es geht mir nur darum konstruktiv zu sein und dem Geschädigten zu bestärken, das er nicht völlig rechtlos ist.


    Das Argument das Du langjähriger Anwalt bist, heisst ja nicht das Du mit der Rechtslage bereits das Urteil oder den Ablauf kennst. Was ist Dein Fachgebiet? Meiner war Fachanwalt für Familienrecht und hatte den Fall eines Kollegen übernommen. Ganz großes Kino!!!!
    Wie oft werden Urteile für den Kunden getroffen, obwohl die Rechtslage strittig ist. Im Autogeschäft ist das täglich Brot. Selbst ein Fachanwalt kann ohne belegbare Fakten wie z.B. die Aussage des Verkäufers oder Gutachter, nur halbe Tatsachen u. Möglichkeiten nutzen. Fakt


    Was mein Anwalt mit diesem Thema zu tun hat? Nichts! Aber mit Deinen Aussagen zum Berufsrecht. Ihr seid weder besser oder ehrlicher als jeder andere hier und ein gewisses Maß an Misstrauen oder eigenem Menschenverstand kann manchmal bessere Lösungen herbeiführen, als sich auf einen Kuhhandel mit dem Hersteller einzulassen, nur weil ein großer Name dahinter steht oder der Anwalt auf die Möglichkeiten eines Vergleich hinweist. Selbst vereidigte Sachverständige ziehen sehr gerne einen Fall nach dem anderen an Land, ohne Rücksicht darauf das sie ihre Gutachten längst nicht mehr fristgerecht abgeben können.


    Ich habe mich nicht auf die Verjährung bezogen, sondern auf den Eingangspost des thread Erstellers, das sein Becken 17 Monate in Betrieb ist und der Hersteller einzig auf seine Garantiebestimmungen verwiesen hat.


    Also ich hoffe das Thema ist damit aus der Welt.


    Gruss Stephan

    2 Mal editiert, zuletzt von blub ()

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