Die grobe Fahrlässigkeit ist ein Problem, das erlischen des Versicherungsschutzes bei übermäßiger Beanspruchung ist das andere..... Ich nehme nach wie vor an, dass keine bekannte Versicherung zahlt, wenn man auf einen "normalen" Estrich ein Becken größer 200l aufstellt und der Boden / die Immobilie dadurch beschädigt wird. Das ist ja in jedem Fall eine übermäßige Beanspruchung.
Kennt jemand diesbezüglich einen konkreten Fall? Wo die Versicherung zahlt/nicht zahlt, wenn ein Becken platzt oder der Boden beschädigt wird? Das würde mich ja mal interessieren ;-).
Ist dir bekannt ob in dem Handbuch bei gekauften Becken vor der Belastung von Böden gewarnt wird? Man als Kunde darauf hingewiesen wird? Ich kenne nur Hinweise die das Glasbekcen betreffen.
Grüße
Christian