Das was ich brauchte hab ich in Versicherungsbedingungen gefunden:
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht
(1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers,
(2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen ange-gebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungs-pflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versiche-rungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
(3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziffer 4 näher geregelt sind
3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Ände-
- rung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch
unter den Voraussetzungen von Ziffer 21 kündigen.
4.1 Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sind im Rahmen des beste-
henden Vertrages sofort versichert.
(1) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko
innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung
erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versiche-
rungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versicherungs-
nehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem
Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
(2) Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen.
Kommt eine Einigung über die Höhe dieses Beitrages innerhalb eines Monats nach Eingang der
Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab
dessen Entstehung.
4.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von
Ziffer 4.1 (2) auf den Betrag von 2.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für Sach-
schäden und – soweit vereinbart – 100.000 EUR für Vermögensschäden begrenzt, sofern nicht im
Versicherungsschein geringere Deckungssummen festgesetzt sind.
So habe ich das auch gemeldet aqua 170 liter salzwasser das ich schriftlich eine bestätigung bekomme, dann wäre das bei der haftpflicht für mich erledigt und wäre abgesichert. Danke an euch alle.