Wenn er nur für sich einkauft, dann hat er auch keinen Verlust im Gewerbe, dann muss er nämlich seine selbst genutzten Korallen als "eigenverbrauch" als Umsatz angeben.
Liebhaberei schaut sich das Finanzamt zwei Jahre an, dann musst du erklären, wie du planst gewinn damit zu machen, sonst streicht dir das Finanzamt rückwirkend die Verluste raus, solltest du tatsächlich welche gemacht haben.
Das mit dem Steuern wieder raus kriegen wurde, denke ich auf den vertikalen verlustausgleich geschoben. Wenn er als Arbeitnehmer noch normal arbeitet, hat er lohnsteuer-Abzug auf Seine einnahmen daraus. Wenn er nun noch einen Verlust hätte, würden seine Einkünfte geschmälert und die zu viel einbehaltene lohnsteuer würde erstattet werden.
sporty: scheinselbständigkeit gibts nur im sozialversicherungsrecht nicht im Steuerrecht. Das ist wenn man als künden für den man etwas macht immer nur den gleichen hat. Kommt aber vor allem, oder hauptsächlich, bei subunternehmern vor.....