Lass dir doch mal spaßeshalber das Gutachten vom Statiker zeigen.
Der Vermieter bezieht sich garantiert nur auf die DIN 1055-3. Denn die schreibt seit 1971 vor, dass genau diese genannten 200 Kilo pro qm garantiert werden müssen.
Ob die Decke oder der Boden( Erdgeschoss) wirklich nicht mehr tragen können, wurde garantiert nicht nochmal extra für die berechnet.
Aber es ist halt Eigentum vom Vermieter und er kann dann halt vieles vorschreiben.
Ein Wasserbett von 2x2m wiegt gefüllt ca 700 Kilo. Wenn da 2 Erwachsene von jeweils 100 Kilo drin liegen würden, sind wir bei 900 Kilo auf 4m2. Da wären wir dann bei 225 Kilo pro qm2 und ganz ehrlich, keine Sau fragt den Vermieter, ob er sich ein Wasserbett aufstellen darf.
Ich hatte vor meinem Meerwasserbecken in meinem Eigenheim Bj 2009 ein 2m Becken mit knapp 1000 Liter netto auf dem normalen Estrich stehen gehabt, ich hab da auch keinen Statiker gefragt.
Mal anders gefragt, kennt jemand irgendeinen, bei dem der Fußboden mal gebrochen ist, wegen einem Aquarium ?
Bitte nicht falsch verstehen, ich will den Thread Ersteller nicht dazu ermutigen, jetzt noch ungefragt so ein Becken aufzustellen. Aber ich finds albern und völlig übertrieben vom Vermieter.
Und wieso steht das eigentlich schon direkt im Mietvertrag ?