Die teilt sich bzw. wirft einen Finger ab - zumindest war das bei meiner immer so....
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Die teilt sich bzw. wirft einen Finger ab - zumindest war das bei meiner immer so....
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Bei mir sind sie zahlenmäßig explodiert und gehen an Zoas, die kleineren Grauen als auch die Rot-Weissen. Definitiv eine Plage - zumindest bei mir!
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Niedrige Nährstoffwerte sind bzw. waren bei mir das Problem bei den Euphylias - hab sie abgegeben bevor sie sich ganz verabschiedet haben ...
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Dann versuch es mal unter Clathrina arnesenae
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Schaut für mich eher nach einem Schwamm aus!?
Lg Artur
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Servus,
ich hab heute Vormittag einen Kübel angesetzt und komme bei 35 PSU auf folgende Werte:
Ca 420
Kh 11 (hab ich 3x gemessen weil ich’s nicht geglaubt habe und dann meinen Salifert-Test mit einer nagelneuen Multireferenz von FM nochmals geprüft - passt aber)
Lg Artur
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Das ist wohl nicht ganz richtig wie man auf dem Bild sehen kann. Im übrigen riffaquaristik.at
Hat sich vielleicht noch nicht überall herumgesprochen aber hier der entsprechende § nach der Rechtsvorschrift für das Tierschutzgesetz, Fassung vom 31.01.2018
Verkaufsverbot von Tieren
§ 8a. (1) Das Feilbieten und das Verkaufen von Tieren auf öffentlich zugänglichen Plätzen, soweit dies nicht im Rahmen einer Veranstaltung gemäß § 28 erfolgt, sowie das Feilbieten von Tieren im Umherziehen sind verboten.
(2) Das öffentliche Feilhalten, Feil- oder Anbieten zum Kauf oder zur Abgabe (Inverkehrbringen) von Tieren ist nur in folgenden Fällen gestattet:
1.
im Rahmen einer gemäß § 31 Abs. 1 genehmigten Haltung oder
2.
durch Züchter, die gemäß § 31 Abs. 4 diese Tätigkeit gemeldet haben, sofern sie nicht auf Grund einer Verordnung von dieser Verpflichtung ausgenommen sind, oder
3.
im Rahmen oder zum Zweck der Land- und Forstwirtschaft bzw. von in § 24 Abs. 1 Z 1 genannten Tieren
Dies gilt auch für derartige Aktivitäten im Internet.
Haltung von Tieren im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeiten oder zur Zucht oder zum Verkauf
§ 31. (1) Die Haltung von Tieren im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit (§ 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994) oder im Rahmen einer sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit, ausgenommen die Haltung von in § 24 Abs. 1 Z 1 genannten Tieren sowie von anderen Haustieren im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft, bedarf einer Bewilligung nach § 23.
§ 9
Text
Grüße aus Tirol
Bei uns praktisch unmöglich wenn man nicht herumtelefoniert oder Whatsappt - ihr habts zumindest noch diverse Foren mit Marktplatz ... bei uns in Österreich ist auch das verboten.
Liebe Kollegen aus Deutschland,
hörts auf jammern, bei uns in Österreich sind private Tierinserate im Internet lt. dem neuen Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten!
Mit besten Grüßen aus Tirol
Schau dir doch dieses Projekt mal an, ist auch für Anfänger gar nicht so schwierig umzusetzen, wird laufend erweitert und bis auf die Hardware kostet es auch nichts.