Alle in der EU in Verkehr (verkaufte) gebrachten Geräte müssen das CE-Zeichen tragen. Das bedeutet, sie müssen allen EG-Richtlinien entsprechen. Die oberste ist die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG). Für elektrische Geräte gelten weitere EG-Richtlinien, z.B. die EMV-Richtlinie (2004/108/EG), die Niederspannungsrichtlinie (falls keine Schutzkleinspannung 2006/95/EG) und weitere, je nachdem was das elektrische Gerät macht (z.B. Messgeräte-Richtlinie o.ä.) Aus diesen Richtlinien erwachsen Normen, die national harmonisiert werden (es gibt in allen EG-Ländern entsprechende Normen, Titel ENxxxx, xxx steht für eine Nummer) Das ist je nach Gerät verschieden. Aber übergeordnet sind immer die EG-Richtilinien. Für das CE-Zeichen muss der Hersteller oder in Verkehrbringer eine Konformitätserklärung beilegen, in der er die Einhaltung aller EU-Richtlinien und Normen bescheinigt. Diese Konformitätsbescheinigung ist Teil der Bedienungsanleitung (gibt noch ne Übergangsregelung).
So sehen die Vorschriften aus, denen sich jeder der elektrische Geräte herstellt, wartet, repariert oder auch nur vertreibt, beugen muss !!!
Auch Maxspect.
Wird ein Gerät z.b. ein netzteil einzeln verkauft, so ist der Hersteller verpflichtet dieses Gerät dementsprechend auszuzeichnen !
Im Fall der R420R reicht es wenn nur die Lampe die entsprechenden Prüfzeichen hat, weil diese mit dem Netzteil als Gesamtpaket geliefert wird, und dieses auch für die Lampe konzipiert wurde !
Und jeder hat bestimmt schon einmal gelesen das solche Geräte nicht zweckentfremdet werden dürfen !!!
Deswegen kann es sein das unter Umständen nur die Lampe selber ein Prüfzeichen hat !
Wie gesagt , kann sein ... muss nicht !!!