Beiträge von Life Ericsson

    Bitte stiftet hier nicht zur Begehung von Straftaten an. Die Umgehung von geltenden Recht ist keine Bagatelle, hierbei haftet nicht nur der Versender sondern auch der Empfänger. Aus dem ChemG:
    VI. Abschnitt
    Strafbestimmungen
    § 71. (1) Wer, 19. Verboten und Beschränkungen einer gemäß § 17 erlassenen Verordnung zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe von mindestens 500 € bis zu 20180 €, im Wiederholungsfall bis zu 40375 € zu bestrafen. Der Versuch ist strafbar.
    (3) Wurde die Tat gemäß Abs. 1 oder 2 durch das Verbringen eines Stoffes, eines Gemisches oder eines Erzeugnisses in den Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes begangen, so gilt als Tatort der Sitz (die Niederlassung) jenes Vertreibers, der den Stoff, das Gemisch oder das Erzeugnis in den Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes verbracht oder aus dem Ausland bezogen hat.

    Ja das stimmt. Kommt immer auf die Reagenz an, einige der Kalibrierlösungen sind aber tatsächlich nicht mehr erhältlich. Alles an KMR kriegt man in der Regel nicht als Privatperson in der Apotheke. Das Thema ist Komplex und deswegen verallgemeinert sich die Diskussion hier immer schnell.


    Aktuell schauts so aus, ist eben high end. Wenn mehr Hersteller in den Markt stoßen und immer mehr Testverfahren für Privat aufgrund der Chemikalien eingeschränkt werden, denke ich das in Zukunft sich der Markt von selbst regulieren wird. Deswegen ja auch als mögliche Zukunftsperspektive. Ob es so kommt werden wir sehen, ICPs werden ja auch immer günstiger und größere Händler könnten dies ja auch in Zukunft eventuell anbieten?



    Wie gesagt für sachkundige ist das durchaus interessant. Ein gutes gebrauchtes FP kriegt man schon für 200-300 Euro, wer sowas macht hat auch kein Problem sich ein Multielementenstandart anzumischen und im Kühlschrank zu lagern. Es gibt auch Leute die sich den Hanna Koffer kaufen für 400-500 Euro, die Betriebskosten davon sind um einiges höher (und einige der Tests heute schon wieder für privat nicht mehr nutzbar :search: ).

    Im Süsswasser sind Salicylsäure-basierte Mittel extremst verbreitet. Sachen wie Easy-Life's AlgExit, welches als Garnelen + Schneckenfreundlich angesehen wird, basiert primär darauf (2 mg pro 1 Gramm Flüssigkeit), andere wie Esha's 'Protalon' hat Salicylsäure als zweiten Wirkstoff parallel zu Kupfersulfat (1 Komponente mit 6 mg/ml Kupfersulfat und 0.02 mg/ml Salicylsäure, die andere hat 23 mg/ml Kupfersulfat, sonst nichts).


    Danke für den Einblick, mit Süßwasser kenne ich mich nicht aus, war mir gar nicht so bewusst was für eine Bedeutung dies in dem Bereich haben würde. Ansonsten ist ja vor allem die Kosmetikindustrie betroffen, ob es hier noch einmal zu einer Ausnahmegenehmigung für niedrige Konzentrationen kommen wird ist aktuell ungewiss.



    Auf Youtube müsste eine der letzten Sessions gewesen sein (45 oder 46 glaube ich). Dazu soll aber noch einmal ein eigener Podcast kommen, sie haben es nur am Rande einmal besprochen. Hier ist zum Beispiel eines solcher Geräte.

    Die zukünftige Entwicklung der Wassertests wurde auch neulich von Jake Adams in seinem Podcast angesprochen. Es werden vermutlich eh die Autotester und der ganze Firlefanz welcher lose Reagenzien für Privatanwender verwendet vom Markt verschwinden. Die Zukunft gehört den "Spin tester", also Kompaktphotometern mit einer Reagenzien Disk. Genehmigung technisch kein Problem, gibt es ja bereits schon (teuer) auf dem Markt. Alternativ dazu können sich sachkundige für den schmalen Taler aber auch z.B. ein Flammenphotometer kaufen, rechnet sich preistechnisch bereits nach ein paar Jahren.

    In Zukunft werden vermutlich weitere Produkte verschwinden, da Salicylsäure als KMR (Repr 2 sowie Acut Tox 4, noch nicht rechtskräftig aber die Umsetzung erfolgt bis spätestens 2024) eingestuft wird. Einige Algenmittel enthalten diese meines Wissens nach (z.B. Fauna Marin Red X). Welche Tests Salicylsäure verwenden ist mir aktuell nicht bekannt (kenne nur Zuckernachweise mit Anthronschwefelsäure).

    Einige scheinen hier noch etwas zu verwechseln. Schuld in diesem Punkt sind nicht direkt die (deutschen) Politiker. Bezüglich der Chemikalien ist es die nationale Umsetzung nach REACH. Anderen EU Staaten sind genau so wie Deutschland verpflichtet diese umzusetzen. Dass dies in anderen Staaten wesentlich langsamer geht als hier, ist bekannt. Und die Ausnahmen auch (*hust* gen Osten bzgl. diversen Silvester Bedarfes). Prinzipiell finde ich es persönlich aber auch gut das REACH seinen Zweck erfüllt. Privatpersonen sollten nicht mit nach CLP gekennzeichneten Stoffen der Akuten Toxizität in Kontakt kommen. Wie ich schon zuvor angesprochen habe, können die Wenigsten die gesetzlichen Bestimmungen zur Lagerung nicht haushaltsüblicher Mengen erfüllen, geschweige denn, gewährleisten dass z.B. Kaliumdisulfat unter keinen Umständen in die Kanalisation oder das Oberflächenwasser gelangen darf. Klar die Mengen sind klein und die Gefahr erscheint erst einmal abstrakt. Der Sinn von REACH ist es, gefährliche Stoffe ständig neu zu bewerten und wenn möglich zu ersetzen durch andere Stoffe die nicht so gefährlich sind. Das dies möglich ist sieht man ja anhand diverser anderer Tests auf dem Markt. Die wenigsten Chemikalien werden noch national reguliert, davon ausgenommen sind lediglich radioaktive Stoffe, hierbei darf jedes Land in der EU selbst entscheiden.


    Bezüglich Hanna habe ich inzwischen eine ziemlich eindeutige Meinung. Ich selbst nutze nur den KH Checker und deren Salinitätstester. Der KH Checker ist meiner Meinung nach vollkommen OK. Mit Salifert komme ich zwar auf ein ähnliches Ergebnis, jedoch hasse ich einfach (manuelles) titrieren. Der Salinitätstester ist Müll, den muss ich ständig kalibrieren, die Lösungen von Hanna dazu sind preislich zwar im Industriestandart, für private Nutzung meiner nach aber zu teuer. Ich hatte dazu mal einen Thread gemacht, den muss ich mal updaten. Die Kalibrierlösung habe ich selbst für wenige Euro Literweise repliziert. Generell sehe ich Hanna in Punkto der betroffenen Tester hier in der Schuld. Das Wissen der Einschränkungen des Automatensverkauf dürfte schon seit mehreren Jahren! bekannt sein. Der Klassiker des *suprised pikachu face* ist den Gewerbeaufsichtsämtern sehr bekannt. Typischer Fall von wir verlassen uns darauf, dass jemand anderes zahlt und sich darum kümmert. Plot Twist ist in diesem Fall jedoch dass das Unternehmen welches die Ausnahmegenehmigung diverser Stoffe für die Privatverbringung immer (since 2008) der ECHA einfach nicht mehr geantwortet hat (glaube 2014, Frist der Umsetzung dauert einige Jahre). Und da man sich hier auf andere Verlassen hat, anstelle Selber die 150000€ +- zu blechen, haben wir jetzt den Salat. Klar in der Europäischen Union gilt das Prinzip des Erstantrages. Wobei man in diesem Punkt sagen muss, dass sowieso 2024 Schluss gewesen wäre wegen Auslaufens anderer Sondergenehmigungen ...


    Viele wollen immer nur ihre Rechte ohne die Pflichten zu erfüllen. Jede Privatperson kann problemlos für nicht all zu viel Geld die Sachkundeprüfung machen, wenn er wirklich auf die Verwendung bestimmter Chemikalien angewiesen sein sollte. Hier wird keiner von der Obrigkeit sinnlos bevormundet. Es gibt für viele verbotene Stoffe auch Ausnahmegenehmigungen (Ottokrafstoff), wenn es noch keine sinnvolle Alternative gibt. Reiniger und Co. sind zwar auch gefährlich, aber es gibt zu vielen giftigen Stoffen einen klaren Unterschied: Die Gefahr ist nicht so Abstrakt. Das man sich mit Säure oder Lauge verätzen kann merkt man schnell. Schäden durch wiederholte oder langfristige Exposition gegenüber giftigen Chemikalien können erst Jahre später auffallen. Hierbei macht eine Intensive Aufklärung und Unterweisung Sinn, wegen der Abgabeaufzeichnung muss diese zwingend von Person zu Person erfolgen. Man kann zwar auch Online inzwischen seine Identität nachweisen, jedoch finde ich es schon richtig, dass man hierbei persönlich beraten werden muss. Ist bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln seit Jahren ja auch nicht anders.

    Ich möchte in diesem Punkt noch einmal anregen dass die Bestellung aus dem EU-Ausland eine Straftat darstellen kann. Aufgrund der spezifischen Zielorgan-Toxizität gelten für die Lagerung nicht haushaltsüblicher Mengen (theoretisch max. wenige Gramm) außerdem die Regeln der baua (TRGS), welche die meisten zu Hause niemals erfüllen werden. Die Einfuhr beschränkt verkehrsfähiger Chemikalien muss beim Zoll vorher angemeldet werden, auch wenn diese aus dem EU-Ausland erfolgt.


    Einzig die Abgabe über die Apotheke (vom Reinstoff) ist hierzulande legal. Einzige Ausnahme ist wenn jemand Sachkundig ist und eine Genehmigung besitzt.

    "Je größer das Wasservolumen eines Aquariums ist, desto stabiler ist die Wasserqualität, daher sollte das Aquarienvolumen für die dauerhafte Haltung 60 Liter nicht unterschreiten. 54 Liter Aquariumvolumen sind als Mindestmaß für die dauerhafte Haltung anzusehen" aus einem Gutachten des BMEL von 1998. Rechtlich aber nicht bindend, muss jeder für sich selbst entscheiden. Kleine Grundeln haben da zwar kein Platzproblem, ich hätte aber vor allem im Sommer Angst davor, dass das Becken zur Fischsuppe wird.

    Pro Betrieb bedarf es auch in den meisten Fällen nur einer Sachkundigen Person. Für die Nutzung muss man meist nur unterwiesen sein. Das Putzzeug ist meistens gar nicht so schlimm, die verbotenen Stoffe sind hauptsächlich KMR Stoffe, Mega giftiges Zeug eben. Und natürlich alles womit man Unfug machen kann, z.B. auch einige Hormone welche man super zur Herstellung von diversen Stoffen aus den letzten Weltkriegen benutzen könnte. Die Sachkunde nach der ChemVerbot bedarf es vor allem wenn du Chemikalien in verkehr bringen möchtest. Sie zu haben macht aber sowohl beruflich als auch privat einiges einfacher (z.B. keine dummen Fragen mehr in der Apotheke).

    In der Uni muss der Sicherheitsbeauftragte Sachkundig sein und die Studenten unterweisen. Bei uns sind die meisten Studenten die anspruchsvollere Sachen machen selbst Sachkundig. Ansonsten bräuchte man beim selbstständigen arbeiten für jeden KMR Stoff eine neue Unterweisung. Der Gebrauch für privat ist abhängig von der zulässigen Nutzung die in der Genehmigung steht. Für Kaliumdisulfat ist meines Wissens nach nur die Ausnahmegenehmigung für den Automatenverkauf (also auch Online) ausgelaufen.

    Die Sachkunde erwirbt heutzutage keine der hier genannten Berufsgruppen (mit Ausnahme des Apothekers) mehr automatisch. Es wird die einfache oder umfassende Sachkunde nach § 11 Abs. 2 der Chemikalien-Verbotsverordnung vom 20.01.2017 (BGBI I S. 94 ff) benötigt. Die Prüfung dazu ist aber relativ einfach, Voraussetzung ist lediglich die Weiße Weste und das Wissen (Fragenkatalog BLAC).


    Zuständig für die Prüfung ist die jeweilige Aufsichtsbehörde des Landes (in NDS das Gewerbeaufsichtsamt Göttingen). Einfach mal telefonieren, die Leute da sind sehr nett. Kleiner Tipp, die Prüfungsgebühr von ca. 660 Euro kann man sich mit bis zu 10 Leuten teilen ;). Es ist aber ein Irrglaube das man als Sachkundige Person sich alles einfach so für private Zwecke kaufen kann, häufig ist man verpflichtet sich gegenüber der Aufsichtsbehörde zu erklären und eine Sondergenehmigung zu beantragen. Beim Bezug solcher eingeschränkten Chemikalien über Bildungseinrichtungen oder Sachkundige Personen können sich beide Seiten strafbar machen. Ausnahme stellt hier die Abgabe über eine Apotheke da.


    Das Kaliumdiusulfat für private Zwecke eingeschränkt wird ist auch keine große Überraschung. Alle Chemikalien welche Giftig sind bedürfen einer Ausnahmegenehmigung für Verbringung an Privat, dass diese für Kaliumdisulfat vor 18 Monaten nicht erneut erteilt oder beantragt worden ist, müsste wie schon gesagt den Herstellern mindestens 18 Monate lang bekannt sein.

    Wie sie versuchen die Verwendung von Cree Leds mit 90° Linsen und passiver Vollmetallgehäusekühlung als innovativ darzustellen ist schon amüsant. An sich eine schöne Lampe, finde den Preis dann aber schon happig. Warum man nicht einfach bei Shenzhen Sanxinbao fertigt leuchtet mir nicht ganz ein. Wäre auch mal interessant nachzuschauen ob für ein Geschmacksmuster hier gezahlt wird oder die Chinesen sich das damals gespart haben.

    Moin,


    Im Datenblatt steht ja dass dieser über eine 0-10V Steuerleitung gedimmt werden kann. Wusste gar nicht, dass es sowas noch in klein gibt. Mit der Umsetzung kann ich dir nicht helfen, ich kenne mich jetzt auch nicht so gut damit aus. Generell sollten solche Verkabelungen, besonders in der Nähe von Salzwasser, nicht durch einen Laien durchgeführt werden. Muss am Ende aber jeder für sich selbst Wissen. Ich kannte sowas auch nur in Groß für ganze Anlagen aus der Uni, da werden solche Arbeiten ausschließlich vom Elektriker ausgeführt.

    Wie bereits schon erwähnt, PETG ist sicher für die Verwendung im Meerwasser. Dabei ist jedoch zu beachten, dass bestimmte Farben vor einigen Jahren in den Ami Foren als potentiell Verdächtig eingestuft wurden. Mit Schwarz machst du aber nichts falsch, verwende am besten Filament welches in der EU als Lebensmittelecht zertifiziert ist.