Havarie wasserschaden

  • Unglaublich! Um es nochmal hervorzuheben, Fluval scheibt in seiner Anleitung, Zitat:

    WICHTIG:
    Stellen Sie das Aquarium direkt auf den Aquarienschrank ohne zusätzliche Auflage oder Dämpfer dazwischen. Legen Sie NIEMALS eine Unterlage zwischen das Aquarium und den Aquarienschrank.


    ...und dein Händler sagt dir, leg ruhig eine Unterlage drunter?
    :8_small14:


  • Werde wohl noch einmal von vorne anfangen. Hatte im letzten Becken plexiglas unter dem Lebendgestein könnt ihr das emphelen oder eher nicht.Wird wohl noch etwas dauern im moment ist leider kein frisches Lebendgestein in Berlin zu bekommen.

  • werde wohl keine Matte unterlegen wie Fluval vorschreibt .Mein Händler meinte aber es hätte nicht daran gelegen er legt immer eine drunter außer bei großen Aquarien die vor ort geklebt werden.

  • Mach es unbedingt so, wie es Fulval als Hersteller sagt.


    Ich will dich nicht mit juristischen Spitzfindigkeiten strapazieren. Aber lass dir gesagt sein, dass nur das (auch wegen ggf. eintrittspflichtiger Versicherungen) der richtige Weg ist.


    Und wechsele den Händler. Wer beharrlich solche Sachen empfiehlt (Fluval wird sich mit einen Becken schon besser auskennen), ist ein Dummschwätzer, sorry.

  • Habe vor ca. 1 Woche eine Mail an Fa. Hagen geschickt und um Stellungnahme zu einen entstandenen Schäden zu machen.
    Sie haben es noch nicht mal nötig zu antworten. Ist schon traurig.

  • Hi,
    nach deutscher Rechtslage tragen Hersteller eine gewisse Verantwortung gegenüber ihren Kunden und Produkten. Einfach so herauswinden mit dem Satz: dafür haften wir nicht funktioniert da nicht. Leider wissen das die wenigsten Kunden.


    Ich beziehe mich hier auf einen Fall, bei dem ein defektes Notebooknetzteil eines namhaften Herstellers das Notebook der gleichen Marke zerstört hat. Das Urteil vor Gericht wurde zugunsten des Kunden abgeschlossen. Der Hersteller musste das Notebook ersetzen.


    Nicht einfach so klein beigeben. Lass dich nicht einfach so abspeisen.


    Ich kann den Fall nicht mehr finden aber vielleicht hilf dir dieser Beitrag weiter.
    http://www.frag-einen-anwalt.d…t-Notebook---f176748.html

  • Habe vor ca. 1 Woche eine Mail an Fa. Hagen geschickt und um Stellungnahme zu einen entstandenen Schäden zu machen.
    Sie haben es noch nicht mal nötig zu antworten. Ist schon traurig.


    Hi


    Dann probier es nochmals per Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung und formuliere Deine Forderungen ganz präzise, mit Ankündigung es Deinem Anwalt zu übergeben, sonst wird das nichts. Hast Du eine Rechtschutz? Wenn sie dann nicht reagieren, kannst Du mal einen Fachanwalt anfragen. Oft ist der 1. Termin kostenfrei und bei manchen sogar der 1. Brief mit ein paar Talern bezahlt. Meist reicht schon ein ordentlich formuliertes Schreiben eines Anwalt, um die Gegenseite zu einer vernünftigen Stellungnahme zu bewegen.
    Viel Erfolg!


    Gruß Stephan

  • Ganz ehrlich: Auch ein Anwalt bringt bei einem Laden der Größe Fluvals nichts. Spar dir das Geld (ein Beratunggespräch kostet übrigens immer, alles andere widerspricht dem anwaltlichen Berufsrecht).


    Formuliere deine Ansprüche per Einschreiben und setze eine Frist. Wenn du dann was einzuklagen hast, gleich mit Klagauftrag zum RA.

  • Sehr geehrter Herr Gericke,


    wir bedauern, dass Sie ein Problem mit einem unserer Produkte haben.


    Wir werden das Aquarium in dem Zoofachhandel abholen lassen und vor Ort bei uns überprüfen.


    Im Anhang erhalten Sie unsere Garantiebedingungen. Auf Grundlage dieser Bedingungen müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir für das Lebendgestein und den Bodengrund nicht aufkommen.


    Den Schaden, der in Ihrer Wohnung entstanden ist (Laminat und Teppich), melden Sie bitte Ihrer Versicherung.




    Mit freundlichen Grüßen


    Christin Baumgarten
    Kundenservice/Customer Service


    HAGEN Deutschland GmbH & Co. KG
    Lehmweg 99 - 105
    24588 Holm

  • Ganz ehrlich: Auch ein Anwalt bringt bei einem Laden der Größe Fluvals nichts. Spar dir das Geld (ein Beratunggespräch kostet übrigens immer, alles andere widerspricht dem anwaltlichen Berufsrecht).


    Ich widerspreche Dir nur höchst ungern, aber bevor der Anwalt einen Auftrag annimmt ist das 1. Beratungsgespräch meist kostenlos. Das kann ich Dir aus eigener Erfahrung sagen (1x Arbeitsrechtsstreit und 1x Baumangel, aus einem aktuell laufendem Verfahren vor dem Landgericht Streitwert 80000 Euro)
    Aber das tut auch nichts weiter zur Sache.


    Bei Sachgütern betrifft der eigentliche Schaden, die Gewährleistung und die beträgt immerhin 2 Jahre. Schäden die direkt oder inditekt dadurch entstehen das dein Becken platzt, kann nur ein Anwalt für Dich durchboxen.
    Egal ob Fluval darauf steht oder ein anderer Name... entscheidend sind Vergleichsfälle und das kann Dir ein Anwalz mit ein paar Fällen ganz schnell aufzeigen ob es Sinn macht oder nicht.


    Gruss Stephan





    Edit vom Mod: Zitatrahmen angepasst.

    Einmal editiert, zuletzt von CeiBaer ()

  • Blub,


    ich bin seit vielen Jahren Rechtsanwalt und das Erstberatungsgespräch ist gebührentechnisch in 34 RVG geregelt. Dass man bei Stammmandanten mal ein Auge zudrückt, mag sein. Für solch kleine Mandate macht das aber kein Kollege.


    Und bitte die Begriffe Schaden(sersatz) und Gewährleistung sauber trennen. Gewährleistungsansprüche verjähren idR in 2 Jahren, Schadensersatzansprüche nach der Regelverjährungsfrist von 3 Jahren, 195, 199 BGB.


    Damit ist unserem Themenersteller allerdings nicht geholfen. Er hat hier das Problem, dass er hat nur dann, wenn er ein fehlerhaftes Produkt nachweisen kann, womöglich einen Anspruch haben könnte. Gegen wen (also ob gegen Händler oder Hersteller) ist sehr problematisch und im übrigen auch nur mit sehr hohem Kostenaufwand zu beweisen. Dass ein fehlerhaftes Produkt vorgelegen hat, müsste er als Anspruchsteller beweisen. Das könnte nur über ein Sachverständigengutachten geschehen. Dieser ganze Aufwand wird sich nicht lohnen, erst recht, weil er der Herstellerempfehlung zuwidergehandelt hat.


    Das Sinnvollste ist es sicher hier, und den Schaden einer hoffentlich vorhandenen Versicherung zu melden und sich im Übrigen auf die Kulanzlösung von Fluval einzulassen.

    Einmal editiert, zuletzt von der_neue37 ()

  • Na, Herr Anwalt! Beweislastumkehr hinsichtlich des Verschuldens! Die Fehlerhaftigkeit sollte wohl nicht problematisch sein.
    Der Einfachheit halber aus wikipedia:
    Produkthaftung[Bearbeiten]
    Bei der Produkthaftung muss der Geschädigte nur beweisen, dass eines seiner Rechtsgüter verletzt ist und er dadurch einen Schaden erlitten hat, der Hersteller ein fehlerhaftes Produkt in den Umlauf gebracht hat, und dass eine Kausalität zwischen fehlerhaftem Produkt, Rechtsgutsverletzung und Schaden besteht. Hinsichtlich der Frage, ob den Hersteller ein Verschulden an der Fehlerhaftigkeit des Produkts trifft, liegt eine für den Geschädigten unzumutbare Beweisnot vor. Daher wird hier eine Beweislastumkehr angenommen. Der Hersteller muss nunmehr beweisen, dass das Produkt bei Inverkehrbringung frei von Konstruktions-, Fabrikations- und Instruktionsfehlern war.
    Eine ähnliche Wirkung wie die Beweislastumkehr entfalten die Fälle der gesetzlichen Vermutung (z. B. in § 1006 BGB). Deren Auswirkungen auf die Beweislast sind in § 292 ZPO geregelt. Danach kann derjenige, gegen den die Vermutung spricht, noch das Gegenteil beweisen. Er trägt somit die Beweislast für die Widerlegung der Vermutung. Gesetzliche Vermutungen bewirken daher in der Regel eine Beweislastumkehr.
    Etwas anderes als die Beweislastumkehr sind allerdings die Fälle des Anscheinsbeweises.

    Viele Grüße

    Mario

    _________________________________________________ Fluval M90 mit "gepimpter" Technik - 136 Liter

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!:EV790A~137:

    Einmal editiert, zuletzt von MM_aus_OB ()

  • Das ist keine Beweislastumkehr beim ProdHaftG bezogen auf das fehlerhafte Produkt, sondern eine verschuldensunabhängige Haftung, wie z. B. die Gefährdungshaftung bei 833 BGB. Großer Unterschied. Zitierst du ja sogar richtig. Das "fehlerhafte Produkt" muss trotzdem vom Anspruchsteller bewiesen werden. Schwierigkeiten dabei: s.o. Das ist auch einsehbar: Sonst würde ja jeder, der zuhause irgendwas fallen lässt, Ansprüche nach dem ProdHaftG geltend machen können und der Hersteller darlegungs- und beweispflichtig, dass er dafür nicht verantwortlich ist.


    Unser Themenstarter wird vortragen müssen, wie er das Becken ordnungsgemäß aufgestellt hat, und dass er entgegen der Herstellerempfehlung eine Unterlage darunter gelegt darunter gelegt hat. Und genau daran wird sich der Sachverhalt messen lassen müssen. Geht nur durch ein SV-Gutachten. Kosten: ab 2.000 €. Prozessrisiko: hoch.


    Beste Grüße vom "Herrn Anwalt". Ich wollte nur helfen. Mensch, dieses Forum ist wirklich auf dem Weg bergab.

    Einmal editiert, zuletzt von der_neue37 ()

  • Beste Grüße vom "Herrn Anwalt". Ich wollte nur helfen. Mensch, dieses Forum ist wirklich auf dem Weg bergab.


    warum? weil diskutiert wird? junge junge haben manche ein dünnes fell...


    wenn das aquarium vom hersteller eh abgeholt wird, dann ist es weg... beweislast hin oder her. das ist der punkt der entscheidend ist.


    richtig ist, dass die hausrat für den entstandenen wasserschaden aufkommt, wenn aquarium bis grösse x mitversichert ist.


    anders im falle der insassen des beckens. dort besteht direkter zusammenhang zwischen defekt und verlust. wenn es denn so ist und festegestellt werden kann.


    signatur.jpg


    Hilfreiche Informationen von der Einrichtung

    bis zum Betrieb des Beckens

  • Zitat

    warum? weil diskutiert wird? junge junge haben manche ein dünnes fell...

    Sehe ich nicht so ! Finde es erstaunlich, dass sich jemand vom Fach hier die Zeit nimmt, einem User zu helfen und sich dann noch anpöbeln lassen muss nach dem Motto:"...ich weiß es , sorry (wikipedia) weiß es besser..." und dieses in ziemlich despektierlicher Art- und Weise. Insofern ist das kein "dünnes Fell", sondern einfach von anderer Seite unverschämt !


    Wenn sich hier weiter "Laien" zu Sachverhalten einbringen, von denen Sie eigentlich "keine" Ahnung haben und dann die dumm angemacht werden, welche Ahnung haben, geht es mit diesem Forum wahrlich berg ab - dass sehe ich 100% gleich wie der_neue_37.


    Just meine 2Cents dazu..


    Grüße


    Immo


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  • Zitat

    ich bin seit vielen Jahren Rechtsanwalt und das Erstberatungsgespräch ist gebührentechnisch in 34 RVG geregelt. Dass man bei Stammmandanten mal ein Auge zudrückt, mag sein.


    Damit bestätigst Du nicht nur die Ausnahme, sondern trittst das Berufsrecht lt. eigener Aussage mit Füßen.


    Zitat

    alles andere widerspricht dem anwaltlichen Berufsrecht


    Wir waren in beiden Fällen keine Stamm Mandantschaft.
    Als Autoverkäufer muss ich mich auch täglich mit Gewährleistungs und Garantieschäden rumschlagen. Über eine Verjährung wurde auch nichts geschrieben. Fakt ist, das ihm hier niemand helfen kann, schon garnicht, wenn das Becken abgeräumt wird und zum Hersteller verschwindet. Anwaltliche Ratschläge sind ohne Fakten in meinen Augen nichts Wert. Der Anwalt ist schlussendlich auch nur darauf bedacht, einen neuen Fall an Land zu ziehen, egal wie die Erfolgsschancen aussehen. Sorry aber von Eurer Berufsehre halte ich genauso viel, wie die Leute von Autoverkäufern halten. Sorry aber nachdem wir wegen Untätigkeit gegen den eigenen Anwalt vorgehen mussten, bin ich ein gebranntmarktes Kind.


    Ein vereidigter Sachverständiger, der vermutlich am Ende vom Gericht beauftragt wird, sollte es zu keiner Einigung kommen, wird dann aber auch wieder hinfällig, wenn das Becken zum Hersteller geht.


    Deshalb sollte er sich gut überlegen, ob das der richtige Weg ist.


    Um den thread nicht unnötig weiter zu stören, halte ich mich jetzt raus und lass den Profis den Vorzug.


    Gruss Stephan

    4 Mal editiert, zuletzt von blub ()

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