Fragen zur Haftpflicht und Hausratversicherung

  • Versicherungsbetrug ist es wenn Du den Schaden beiden Versicherungen meldest, liegt also nur an dir. Logisch das Du den Schaden dem Verein meldest. Über die Versicherung bekommst Du alles vom Verein.


    Hallo,


    natürlich wirst du den Schaden beiden Versicherungen melden und die werden sich über die Regulierung verständigen.


    § 78 Versicherungsvertragsgesetz


    Haftung bei Mehrfachversicherung


    (1) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden (Mehrfachversicherung), haften die Versicherer in der Weise als Gesamtschuldner, dass jeder Versicherer den von ihm nach dem Vertrag zu leistenden Betrag zu zahlen hat, der Versicherungsnehmer aber insgesamt nicht mehr als den Betrag des Schadens verlangen kann.
    (2) Die Versicherer sind im Verhältnis zueinander zu Anteilen nach Maßgabe der Beträge verpflichtet, die sie dem Versicherungsnehmer nach dem jeweiligen Vertrag zu zahlen haben. Ist auf eine der Versicherungen ausländisches Recht anzuwenden, kann der Versicherer, für den das ausländische Recht gilt, gegen den anderen Versicherer einen Anspruch auf Ausgleichung nur geltend machen, wenn er selbst nach dem für ihn maßgeblichen Recht zur Ausgleichung verpflichtet ist.
    (3) Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der Absicht vereinbart, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig; dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.


    LG
    Daniel

  • Einfach nochmal und richtig lesen

    was soll ich da bitte nochmal "richtig" lesen? Vielleicht solltest du das besser tun bevor du hier Leuten zu einer Versicherung rätst die keinen der befürchteten Szenarien abdeckt.



    Das sagt doch schon der Name ... GLASBRUCH


    Versichert ist wenn Glas zu Bruch geht - sonst nichts!


    Ob dann deine Wohnug voll mit Wasser, Gemüsesuppe Kartoffelbrei läuft oder nicht spielt keine Rolle und interessiert im Rahmen *dieser* Versicherung niemanden. Folgeschäden sind nicht abgedeckt.


    Ausserdem wurde mir dies auch von beiden Versicherunen so bestätigt, da ich extra bei beiden gefragt habe - nachdem ich genau so einen Beitrag wie deinen im Internet gelesen habe. War auch jemand der meinte man braucht sie und dachte er kennt sich besonders gut aus ...


    Nach deiner Logik könnte man sich also die Hausrat und Haftpflicht sparen solange nur das Glas bricht und die Nähte nicht reissen. Müsste ja dann alles abgedeckt sein in deiner Welt

  • Einfach nochmal und richtig lesen
    was soll ich da bitte nochmal "richtig" lesen? Vielleicht solltest du das besser tun bevor du hier Leuten zu einer Versicherung rätst die keinen der befürchteten Szenarien abdeckt.


    Verstanden hast Du es aber nicht


    Das sagt doch schon der Name ... GLASBRUCH


    Versichert ist wenn Glas zu Bruch geht - sonst nichts!


    Wo habe ich etwas anderes behauptet?


    Ob dann deine Wohnug voll mit Wasser, Gemüsesuppe Kartoffelbrei läuft oder nicht spielt keine Rolle und interessiert im Rahmen *dieser* Versicherung niemanden. Folgeschäden sind nicht abgedeckt.


    Ausserdem wurde mir dies auch von beiden Versicherunen so bestätigt, da ich extra bei beiden gefragt habe - nachdem ich genau so einen Beitrag wie deinen im Internet gelesen habe. War auch jemand der meinte man braucht sie und dachte er kennt sich besonders gut aus ...


    Schlaues Kerlchen :)


    Nach deiner Logik könnte man sich also die Hausrat und Haftpflicht sparen solange nur das Glas bricht und die Nähte nicht reissen. Müsste ja dann alles abgedeckt sein in deiner Welt


    ???? Vielleicht solltest Du in Deiner Welt erstmal nachdenken, wo ich so etwas geschrieben habe?


    Hier nochmal für Leute, die etwas langsamer denken:

    Zitat

    Bei mir hat die Versicherung im Laufe der letzten 40 Jahre schon mehrmals Haftpflicht-, Hausrat- und Glasschäden reguliert. Es war ihr jeweils egal, ob Süß- oder Meerwasser. In den AGB's ist ja auch nur von Aquarien die Rede.


    Nachtrag: Es handelte sich jedesmal um Salzwasser. Es wurde aber nicht danach gefragt.

  • du zitierst meinen Text in dem ich behaupte, dass das der glasbruch das wasser völlig egal ist und schreibst ich soll nochmal richtig nachlesen.


    Sorry aber ich blättere nicht zurück ob du vielleicht vorher mal was anderes geschrieben hast. Ich nehme Stellung zu deinem letzten Post



    Deine Verträge sind vermutlich ziemlich alt, deswegen erwähnte ich explizit, dass oft von Leitungswasser gesprochen wird. In der heutigen Zeit kann man doch niemandem raten blind auf die Versicherung zu vertrauen und die Police nicht genau zu prüfen weil das bei dir die letzten 40 Jahre vollkommen wurst war. Heute ist es eben nicht mehr wurst. Alleine schon weil Salzwasser an Gebäude, Wänden, Decken deutlich höhere Schäden verursacht.


    Es muss zwingend schriftlich bestätigt sein, welche Wasserart und welche Literzahl!


    Und eine glasbruch ist nach wie vor zu vernachlässigen bei sehr hohen Beiträgen und der Tatsache, dass darum worum es hier geht. Nämlich auslaufendes Wasser - nicht versichert ist.

    Beste Grüße! ... Chris :pleasantry:

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  • Zitat

    Und eine glasbruch ist nach wie vor zu vernachlässigen bei sehr hohen Beiträgen und der Tatsache, dass darum worum es hier geht. Nämlich auslaufendes Wasser - nicht versichert ist.

    Ja die versicherung extra machen für glasbruch bestimmt nicht, in meiner hausrat werden möbel und elektrogeräte sowie wertgegenstände bezahlt das reicht. Und wenn mal der fall eintritt das das glas bricht was ich niemals hoffe ist es fragwürdig ob ich dann jemals noch an fische denke in der Wohnung.

  • wichtig ist auch, dass wenn du von der Versicherung die schriftliche Bestätigung erhälst genau prüfst was sie da reinschreiben.


    Also Vertragsnummer, Kundennummer - irgendwas, dass sich die Antwort auf deine Haftpflicht bezieht! Gerne antworten die auch mal aus einer Hausrat heraus. Dann hast du für die Haftpflicht garnichts ;)


    Also nicht nur überfliegen und denken, cool jetzt hab ich es schriftlich, sondern auch prüfen aus welchem "Vertrag heraus" die Antwort kommt.


    @ Einsiedler:


    keine Ahnung wir verstehen uns irgendwie falsch.


    Alle was relevant ist:


    Haftpflicht + schriftlicher Bestätigung (Wasserart+Literzahl)
    Hausrat


    Optional Glasbruch: wenn man bereit ist viel Beitrag zu zahlen um dann ggf. das Becken selbst ersetzt zu bekommen.


    Lassen wir es einfach so stehen ;)
    Aber heutzutage kann man sich solche Post wie " klappt bei mir seit 40 Jahren sparen " und sollte eher dazu raten alles penibelst genau zu prüfen - sorry ist einfach meine Meinung dazu - nimms mir nicht übel :)

    Beste Grüße! ... Chris :pleasantry:

    Einmal editiert, zuletzt von NRG1337 ()

  • hier hast du mal ein Beispiel aus meiner BestätigungEmail und dem Versuch mich zu veräppeln :)




    Auf den ersten Blick ist mein angefragtes Becken jetzt versichert.


    Unten sieht du aber, dass Schäden aus "übermäßiger Beanspruchung" ausgeschlossen sind.


    Das wäre zB das Überschreiten der in der Baunorm festgelegten 500kg Gerätelast ohne statischen Nachweis ;)

  • hier hast du mal ein Beispiel aus meiner BestätigungEmail und dem Versuch mich zu veräppeln :)


    Veräppeln?? Die Haftpflichtversicherung reguliert auch ohne eine Bestätigungsmail Schäden die der VN schuldhaft verursacht hat. Dabei ist es egal ob durch Süßwasser, Salzwasser oder Fäkalien :D


    Auf den ersten Blick ist mein angefragtes Becken jetzt versichert.


    Das wäre es auch so. Wenn überhaupt, wäre die Bestätigung bei der Hausratvers. interessant. Aber meine Vers.Gesellschaft macht keinen Unterschied zwischen Süß- und Salzwasser, also interessiert mich so eine Bestätigung auch nicht.


    Unten sieht du aber, dass Schäden aus "Überbelastung" ausgeschlossen sind.


    Richtig lesen und nicht aus dem Zusammenhang reißen. Die Rede ist von übermäßiger Beanspruchung, Abnutzung und Verschleiß im Zusammenhang mit Mietgegenständen. Ist doch deutlich genug geschrieben. Aber wenn man es halt nicht verstehen will...

  • hier hast du mal ein Beispiel aus meiner BestätigungEmail und dem Versuch mich zu veräppeln :)


    Hoffe die melden sich bald mit der Antwort will schon wasser füllen :))
    Weis zwar nicht wie die sich melden ob per mail oder brief aber wenn es email ist ist das dann ein beweissdokument?
    Und so wie es aus dem schreiben verstehe wenn das aq später älter wird und eine silikonnaht geht auf ist es abnutzung und der schaden der daraus entsteht wird nicht bezahlt.

  • Nein es ist eben nicht egal, wenn in der Police von Leitungswasser die Rede ist! aber wenn man es nicht verstehen will -.-


    Und schon garnicht ist die Bestätigung bei der Hausrat sondern bei der Haftpflicht relevant! Aber wenn du lieber deinen Mömax Teppich ersetzt bekommst und die Gebäudesubstanz dir egal ist dann macht dein Kommentar Sinn ja ...


    Ich lass das jetzt einfach so stehen. Mach du es so wie vor 40 Jahren aber empfehle das bitte nicht den Leuten hier ...

  • Was ist denn daran so schwer zu verstehen? Oder willst Du es nicht verstehen, weil Du unbedingt Recht haben willst?


    Aus den aktuellen AGB's der Hausratversicherung der HUK:


    [i]2.4.1 Leitungswasser
    Leitungswasser ist Wasser, das aus einer der folgenden Einrichtungen bestimmungswidrig ausgetreten ist:
    a. Rohren des Zu- oder Ableitungssystems der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen;
    b. Einrichtungen, die mit dem Rohrsystem verbunden sind, oder aus deren Wasser führenden Teilen;
    c. Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung;
    d. Einrichtungen von Klima-, Solarheizungs-, Geothermie- oder sonstigen Wärmepumpenanlagen;
    e. Sprinkler- oder Berieselungsanlagen;
    f. Wasserbetten oder Aquarien.


    Das sind die AGB's der HUK (wie oben schon geschrieben), wie es bei anderen Versicherungen aussieht muss jeder selbst schauen.


    Da mir Deine Rechthaberei langsam reicht, klinke ich mich jetzt aus (wie Du es ja schon länger machen wolltest) :D

  • Ich habe mich nun auch schon mehrere Stunden durch WWW gewühlt und eigentlich kommt es immer auf die gleiche Sache raus:


    Wenn du ein Aquarium aufstellst, zahlt den Schaden am Gebäude i.d.R. niemand, wenn der Schaden auf eine übermäßige Beanspruchung zurückgeht (also mehr als 250 kg/m² im Fall des Estrichs). Man muss für sich entscheiden, ob man das Risiko eingehen will.... im Schadensfall wird jede Haftpflicht versuchen einen solchen Schaden zu vermeiden.


    Die Hausratversicherung ist aber relativ belanglos (mir wurde aber auch bestätigt das Meerwasser und Süßwasser abgedeckt sind), denn ob mein Sofa nun kaputt geht oder nicht ist mir egal.... nicht jedoch wenn mein Haus saniert werden muss und ich 20.000€ dafür zahlen muss.


    Statiker und Estrichleger können einem dabei auch nicht wirklich helfen, weil die auch nur in ihre Tabellenwerke schauen können (und da steht i.d.R. 250 kg/m2). Die Erfahrungswerte von nahezu allen gehen aber dahin, dass Gewichte bis ca 500 kg (also etwa 350l) relativ problemlos machbar sein sollten...garantieren kann es aber leider niemand.


    Für mich ist deshalb klar, dass das Reefer 350 defintiv das größte Becken ist, was ich hier aufstellen werde...ich will mein Glück nicht übermäßig strapazieren ;-). Das Risiko wird aber im Schadenfall immer bei mir sein...(auch wenn mein Vermieter, der Architekt ist, mein dass das Gewicht kein Problem ist).


    Edit: Hierzu nochmal die Antwort auf meine Anfrage bei der HUK (Hausrat):

  • Abgesehen davon, dass es wie bereits mehrfach versucht wurde klarzumachen das es durchaus Versicherungen gibt denen es egal ist ob Süß- oder Salzwasser austritt auch wenn es offensichtlich zu schwer ist das zu akzeptieren. Sollte man tunlichst darauf achten, dass sein Versicherer auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet.


    Um dem Versicherer im Schadensfall gleich diesen Zahn zu ziehen.


    Und wenn man gerne "leidenschaftlich" diskutiert sollte man auch alle vorherige dazu gelesen haben und nicht irgendeinen mist zu behaupten.

  • natürlich ist es manchen Versicherungen egal, ich habe nie gegenteiliges behauptet ABER wie bereits mehrfach versucht wurde zu erklären gilt es sich das bestätigen zu lassen, da es eben auch welche gibt denen es nicht egal ist! -.-



    Und mit Salz versetztes Leitungswasser ist kein LeistungsWasser mehr! Glaubst du ich schreibe das hier umsonst? Es gibt bereits mehrere Berichte von Leuten die Probleme mit ihrerer Versicherung bekommen haben weil ihr Wasser nicht als Leitungswasser anerkannt wurde!


    Aus diesem Grund kann man Leute hier im Thread doch nicht raten, dass " es schon so passen wird, meiner Versicherung ist es schließlich seit 40 Jahren auch egal "



    Wenn das Mist für dich ist, dass ich darauf hinweise sich das penibelst zu prüfen dann fällt mir dazu sowieso nichts mehr ein.


    Hätte ich eure Beiträge vor einem halben Jahr gelesen, hätte ich mich vermutlich drauf verlassen und wäre jetzt unzureichend bis garnicht versichert. Aber ich bin nur eine Laie was Versicherungen angeht, mit Versicherungskaufleuten wie euch diskutiere ich nicht weiter - ich habt ja sowieso recht - seit 40 Jahren

  • Und mit Salz versetztes Leitungswasser ist kein LeistungsWasser mehr! Glaubst du ich schreibe das hier umsonst? Es gibt bereits mehrere Berichte von Leuten die Probleme mit ihrerer Versicherung bekommen haben weil ihr Wasser nicht als Leitungswasser anerkannt wurde!


    Aus diesem Grund kann man Leute hier im Thread doch nicht raten, dass " es schon so passen wird, meiner Versicherung ist es schließlich seit 40 Jahren auch egal "


    Wenn du eben alles gelesen hättest hättest du durchaus erkennen können das es im Fall von Einsiedler eben so ist, die HUK setzt Aquarien egal ob Süß- oder Salzwasser mit Leitungswasser gleich. Und das gab bei Einsiedler in den letzten Jahren nie Probleme. Deswegen, wie schon mehrfach gesagt aktuelle Vertragsbedingungen vollständig lesen und dann abschließen. Oder einem Makler vertrauen.

  • das ist schön für Einsiedler, dass es nie Probleme gab. Aus seinem Auszug gut dass allerdings nicht hervor. Bin übrigens auch bei der HUK und mir ist Formulierung zu schwammig weshalb ich seit Threadbeginn darauf hinweise es sich bestätigen zu lassen.


    Und ich vertraue niemandem heutzutage. Nur meinen eindeutigen Unterlagen die keinen Spielraum zulassen


    Wenn ihr das so handhabt viel erfolgt, aber lasst das einfach aus Foren wo sich Leute au eure Aussagen verlassen könnten


    Die Versicherungen heutzutage wollen heute schon bei einer Displayreparatur alles ganz genau wissen. Was glaubst du wie kulant die noch sind wenn du ihnen einen 20k Kostenvoranschlag vor die Nase legst weil dein Wasser 4 Stockwerke geflutet hat ... ist ja nur Leitungswasser ... eben nicht ganz ;)

  • Also mein Haftpflichtversicherung verzichtet auf die Unterstellung von grober Fahrlässigkeit in unbegrenzter Höhe, daher ist das Wurst ob ich ein 1000L oder ein 500L Becken aufstelle.
    Desweiteren ist bei meiner VS nur die Rede von Wasser und nicht explizit Leitungswasser. Aquarien und Terrarien sind auch in unbegrenzter Höhe versichert unabhängig von ihrer Größe.

    Viele Grüße Timo


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    Becken 80x50x35 // Ecotech Radion XR-15 G4 Pro // Deltec 400i // Aqua Medic Smart Drift 7.1 // Aqua Medic DC Runner 1.3 // GHL Doser SA 2.1 / ClariSea SK3000 Gen2
    Versorgungssystem : Balling Light

  • Die grobe Fahrlässigkeit ist ein Problem, das erlischen des Versicherungsschutzes bei übermäßiger Beanspruchung ist das andere..... Ich nehme nach wie vor an, dass keine bekannte Versicherung zahlt, wenn man auf einen "normalen" Estrich ein Becken größer 200l aufstellt und der Boden / die Immobilie dadurch beschädigt wird. Das ist ja in jedem Fall eine übermäßige Beanspruchung.


    Kennt jemand diesbezüglich einen konkreten Fall? Wo die Versicherung zahlt/nicht zahlt, wenn ein Becken platzt oder der Boden beschädigt wird? Das würde mich ja mal interessieren ;-).

  • wieso gibt es dann eine Gerätelast? Beisst sich mit den 250kg/qm Verkehrlast vom Estrich.


    " sie dürfen nur 250kg/qm belasten aber einmalig geht dann trotzdem 500kg an tragender Wand "


    Ich denke, dass auch deswegen Herr Deters seine Grenze bei 360L zieht.


    Nimmst du die 360L x Faktor 1.4 kommst du auf 504KG Gesamtgewicht.


    Abzüglich dem fehlenden Nettowasser landest du dann genau unterhalb der 500kg Gerätelast-Grenze


    Was für ein Zufall ...

    Beste Grüße! ... Chris :pleasantry:

    Einmal editiert, zuletzt von NRG1337 ()

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