Fragen zur Haftpflicht und Hausratversicherung

  • Andre das sehe ich auch so CLOSED :D :10_small20:


    ja gibt es Valerius, 500kg ist die magische Grenze die irgendeiner im Suff vor 40 Jahren mal beschlossen hat. Dass es in der Praxis X-Fach drüber liegt ist dabei egal.


    ließ dir meinen beckenplanungsthread durch da findest du jede Menge Informationen/Diskussionen/Anregungen zu dem Thema. Aber mach dir vorher ein Kaffee und nimm Zeit mit :D


    ps: aus aktuellem Anlass bin ich beim Reefer 350 geblieben anstatt das 425XL zu nehmen dass ich gerne hätte haben wollen. Habe mich seit den Sommermonaten mit dem Thema zu Tode geärgert

  • falsch. ab 360l und somit 500kg ist ein Statiker nötig.
    Der bringt dir aber nichts da er keine Auskunft/Garantie auf den Estrich gibt und man kann sich somit den Besuch und die Berechnung sparen


    Wo hastDu denn das her? Hast Du eine Quelle dafür?


    Zitat

    Ergo: Ab 501kg ist man i.d.R. immer selbst verantwortlich, da eine intelligente Versicherung *immer* darauf plädieren wird, dass man die Baunorm überschritten und somit grob fahrlässig gehandelt hat


    Grobe Fahrlässigkeit ist bei den meisten neuen Verträgen eingeschlossen.

    Wenn du in einer Mietwohnung lebst und dein Becken bricht zahlt den Schaden an der Wohnung deine Haftpflichtversicherung, weil der Schaden nicht an deinem eigenen Eigentum verursacht wird. Dabei ist es (nach meinem Kenntnisstand) egal ob das Becken 100 oder 1000l hat. Aber: Die Versicherung kann möglicherweise die Regulierung verweigern, weil du u.U. grob fahrlässig handelst, wenn du ein 1000l Becken ohne Statiker-Gutachten aufstellst....


    Wenn das Glas bricht oder die Silikonnaht aufgeht wird die Haftpflicht vermutlich nicht zahlen, da es ja nicht Dein verschulden ist. In diesem Fall bleibt der Hauseigentümer auf seinen Kosten sitzen.


    Grobe Fahrlässigkeit ist bei den meisten neuen Verträgen eingeschlossen. Für Schäden am Estrich ist eine Deckung für Allmählichkeitsschäden nötig, die viele Versicherungen eingeschlossen haben.

  • Wenn das Glas bricht oder die Silikonnaht aufgeht wird die Haftpflicht vermutlich nicht zahlen, da es ja nicht Dein verschulden ist. In diesem Fall bleibt der Hauseigentümer auf seinen Kosten sitzen.

    Also das halte ich für fragwürdig. Wenn ich das Aquarium aufstelle und es platz ist es insofern meine Schuld, als das ich das Becken aufgestellt habe. Von daher würde ich erwarten das es die Haftpflicht zahlt, oder nicht? ;)

  • ich auch! Sorry.


    Eine Quelle habe ich ja. Es handelt sich um die sog. Gerätelast. 500kg erlaubt ohne Nachweis drüber nicht. So einfach ist das. Und das auch *nur* an einer tragenden Wand auf Betonboden.



    Punkt 5 Baunorm:


    https://www.umwelt-online.de/recht/bau/din/1055_3z1971.htm



    Alles was drüber geht erfordert einen statischen Nachweis die nur ein Statiker erbringen kann. Dieser gibt aber keine Auskunft über Estrich usw. Ausserdem gibt es genügend weitere Parameter die der Statiker nicht mit seiner Haftung absegnet ohne sie zu kennen.


    Denn:


    Er kennt dicke des Estrichs, Armierung, Dämmung unter dem Estrich nicht. Und selbst wenn es in den Bautunterlagen ersichtlich sind wird er nicht mit seiner Haftung darauf spekulieren, dass auch wirklich so gebaut wurde wie es da steht. Er berechnet die Decke und sagt dir ob sie hält. Der Rest ist ihm egal, das er es eben nicht kennt ohne Boden öffnen, Röntgen usw.


    Nicht umsonst zieht der sehr geehrte Hr. Deters. Statiker mit Aquarium, auch hier die Grenze für Decken bei denen er den Inhalt und alle Parameter nicht *ganz genau* kennt.


    http://www.deters-ing.de/Statik/Statik.htm



    Du kannst in einer 30er Zone auch 90kmh fahren. Kann funktionieren aber wirst du geblitzt, dann zahlst du defintiv


    Wenn du einen Statiker findest der dir ohne den Boden zu öffnen das GO für die Decke UND Estrich dämmmatetial bla bla gibt schick mir die Adresse. Ich revanchiere mich - aber dazu kommt es in den seltensten Fällen.


    Ausserdem denken die meisten ihr "Gutachten" vom Statiker reicht aus. Es gibt hier verschiedene Versionen! Eine die Gewicht vor dem Gericht hat und eben andere ...


    Was anderes ist eine Genehmigung von Vermieter. Erteilt er diese bist du die Haftung los, da nur er die BodenBeschaffenheit kennen, beurteilen und somit bewerten kann
    und bitte lasst mal diese sinnlose glasbruchversicherung aus dem spielt. Hierbei ist nur das Aquarienglas selbst versichert. Mit dabei sind Fenster, Ceranfeld usw.


    nicht der daraus resultierende Schaden!


    Reguliert bekommt ihr dann ein neues Becken - sonst nix

  • das Thema ist sowieso ein totaler Schwachsinn weil in diesem veralteten Text sowieso komplett die Relation von Fläche zu Gewicht fehlt. Ich kann die 500kg also auf 30cm oder über die Gesamte Wandseite verteilen und bin immernoch "in Sicherheit" was natürlich totaler Mist ist!


    Ich habe für mich einfach kein Bock mehr auf diese Ungewissheit und monatelanges hin und her wegen diesem Thema gehabt und das kleinere Becken gewählt um mich an dieses mangelhaft definierte Pergament zu halten.


    Denn wenn es um 20-30-40.000€ geht dann wird der Kläger das defintiv auspacken.


    Aber um auf das Thema zurück zu kommen. beim Reefer 170 brauchst du dir gar keine Sorgen zu machen. Selbst bei Holzboden mit Balken nicht :)


    Ich Klink mich jetzt aus, versprochen :D

    Beste Grüße! ... Chris :pleasantry:

    Einmal editiert, zuletzt von NRG1337 ()

  • Also bei diesen pauschalaussagen bezüglich 500 kg wäre ich sehr vorsichtig. Das ist eine Regel die nur für modernene bauten mit entsprechenden Boden gilt.Für einen holzboden im Dachgeschoss gilt dies auf keinen Fall.


    Zudem ist ein statikgutachten auf jeden Fall bei einer Mietwohnung ab einer gewissen beckengrösse zu empfehlen. Ich selbst brauchte eins für mein 400 l Becken im Erdgeschoss an einer tragenden aussenwand. Und habs so Grade eben bekommen. So nen 400 l Becken wiegt halt doch mal gerne insgesamt über 500 kg.


    Da bringt es auch nicht zu sagen, ja aber 10 Leute bei einer Party etc etc. Es geht hier um die punktuelle Dauerbelastung. Zudem ist der Unterbau sehr wichtig an wievielen Punkten druck auf den estrich abgegeben wird, ob noch ne siebdruckplatte drunter liegt und und und.


    das deutsche Baurecht ist da sehr sehr streng. Und bei einer Überlastung des Bodens wird die Versicherung bestimmt beim versicherten Regress nehmen auch wenn sie erst mal leistet.




    Aber bei nem 170 l Becken brauch man sich kaum sorgen machen.


    Grüße Miriam


  • Danke. Bei HUK bin ich auch. Da muss Glasschaden des Aquariums extra versichrt werden. Der Preis richtet sich nach der Größe. Wasserschaden ist unter Leitungswasserschäden mitversichert.

    Hey,
    bin auch mit der Hausrat bei der HUK. Schon seit etlichen Jahren. Aber damals musste ich das Aquarium extra eintragen lassen mit Literzahl, weil es sonst nicht Versichert wäre. Mir wurde auch gesagt das austretendes Wasser ausm Aq. nicht zu Leitungswasser zählt.
    Mir wurde das sogar in den AGBs gezeigt.

    Aber das Glas selber ist nur über eine zusäzliche Glasversichrung abgedeckt.

  • Das was ich brauchte hab ich in Versicherungsbedingungen gefunden:


    Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht


    (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers,


    (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen ange-gebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungs-pflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versiche-rungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,


    (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziffer 4 näher geregelt sind


    3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Ände-

    • rung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch
      unter den Voraussetzungen von Ziffer 21 kündigen.



    4.1 Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sind im Rahmen des beste-
    henden Vertrages sofort versichert.


    (1) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko
    innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung
    erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versiche-
    rungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.


    Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versicherungs-
    nehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem
    Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.


    (2) Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen.
    Kommt eine Einigung über die Höhe dieses Beitrages innerhalb eines Monats nach Eingang der
    Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab
    dessen Entstehung.


    4.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von
    Ziffer 4.1 (2) auf den Betrag von 2.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für Sach-
    schäden und – soweit vereinbart – 100.000 EUR für Vermögensschäden begrenzt, sofern nicht im
    Versicherungsschein geringere Deckungssummen festgesetzt sind.



    So habe ich das auch gemeldet aqua 170 liter salzwasser das ich schriftlich eine bestätigung bekomme, dann wäre das bei der haftpflicht für mich erledigt und wäre abgesichert. Danke an euch alle.

  • Zitat

    Hey,
    bin auch mit der Hausrat bei der HUK. Schon seit etlichen Jahren. Aber damals musste ich das Aquarium extra eintragen lassen mit Literzahl, weil es sonst nicht Versichert wäre. Mir wurde auch gesagt das austretendes Wasser ausm Aq. nicht zu Leitungswasser zählt.
    Mir wurde das sogar in den AGBs gezeigt.

    Aber das Glas selber ist nur über eine zusäzliche Glasversichrung abgedeckt.


    Du solltest Deine Versicherungsverträge regelmäßig auf den neuesten Stand bringen.
    Aus den aktuellen AGB's der Hausratversicherung der HUK:

    [i]2.4.1 Leitungswasser

    Leitungswasser ist Wasser, das aus einer der folgenden Einrichtungen bestimmungswidrig ausgetreten ist:
    a. Rohren des Zu- oder Ableitungssystems der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen;
    b. Einrichtungen, die mit dem Rohrsystem verbunden sind, oder aus deren Wasser führenden Teilen;
    c. Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung;
    d. Einrichtungen von Klima-, Solarheizungs-, Geothermie- oder sonstigen Wärmepumpenanlagen;
    e. Sprinkler- oder Berieselungsanlagen;
    f. Wasserbetten oder Aquarien.


    Entsprechendes gilt, wenn Wasserdampf oder wärmetragende Flüssigkeit
    (z. B. Öl, Sole, Kühlmittel, Kältemittel) bestimmungswidrig aus diesen
    Einrichtungen austritt.[/i
    ]


    Bei der Glasversicherung müssen Aquarien und Terrarien extra versichert werden. Da ist eine Angabe der Literzahl nötig, nach deren Größe sich der Beitrag richtet. Es wir bei Glasschäden unabhängig von der Schuldfrage reguliert, aber Undichtigkeit (der Silikonnähte) wird ausgeschlossen.

  • bleibt noch zu klären wie es sich mit salzwasser verhält. würde dies ggf. als leitungswasser gewertet? es ist überall explizit von leitungswasser die rede.


    bei mir zählen haustiere, auch fische, zum hausrat und sind darüber bis max. 1000 euro abgesichert.


    Zitat von DEVK

    Inhalt von Aquarien
    Wir leisten Entschädigung – abweichend von Ziffer 4.4 – für den Inhalt Ihres Aquariums (Fische, Pflanzen, Pumpe), sofern der Schaden dadurch entstanden ist, dass Wasser bestimmungswidrig aus dem Aquarium ausgetreten ist.


    dies aber auch nur in der besten versicherungsklasse.
    darunter muss es zusätzlich versichert werden.


    glasbruch, da eingeschlossen aquarien, ist ebenfalls nur in der höchsten versicherungsklasse inkl.
    auch hier müsste ggf. nachgebucht werden, wenn niedrigere stufen.


    was genau bei euch versichert ist kann euch aber der zuständige sachbearbeiter ganz genau aufdröseln.


    signatur.jpg


    Hilfreiche Informationen von der Einrichtung

    bis zum Betrieb des Beckens

  • genau! Meerwasser muss schriftlich bestätigt werden. Bei mir hat es 3 Versuche und 2 Versicherungen gebraucht um den Wisch zu bekommen.


    Wie gesagt: Literzahl + Wasserart


    Glasbruch weglassen. Beiträge zu hoch im Verhältnis zum Nutzen.

  • Bei mir hat die Versicherung im Laufe der letzten 40 Jahre schon mehrmals Haftpflicht-, Hausrat- und Glasschäden reguliert. Es war ihr jeweils egal, ob Süß- oder Meerwasser. In den AGB's ist ja auch nur von Aquarien die Rede.

  • natürlich ist bei einer glasbruchVersicherung egal welches Wasser da drinnen ist weil der Wasserschaden sowieso nicht durch diese Versicherung reguliert wird.


    Haftpflicht -> Schaden am Haus etc
    Hausrat -> deine eigenen Sachen
    Glasbruch -> Das Becken selbst



    Kommt natürlich immer auf den individuellen Fall drauf an. Meisten schrieben sie halt " bestimmungswiedrig austretendes Leitungswasser auf Aquarien". und dazu gehört defintiv kein meerwasser, da es auch deutlich höhere Schäden am Gebäude verursacht als Süßwasser


    Ob man da seiner Versicherung ohne schriftliche Bestätigung vertraut muss jeder selbst wissen - ich nicht

  • Leute, tretet in einen Aquarienverein ein der dem VDA angehört ! Dort ist automatisch eine Versicherung drin (Jahresbeitrag), egal wie groß das Becken ist, egal wieviel Liter, egal ob Süss -oder Salzwasser ! Zusätzlich kann man mal für gerade ca 20€ im Jahr eine Eigenschadenversicherung zusätzlich abschließen.


    Gruß Gerd

  • Ja mal angenohmen ich trete zur vda ein weil 30 eu finde ich nicht viel im jahr, kriege ich ein versicherungsschein oder ist es einfach nur im internet geschrieben das ihr direkt versichert seit? Und da wäre es dann 2te haftpflichversicherung das heisst schon versicherungsbetrug im schlimmsten fall zahlt keiner von beiden...

    Leute, tretet in einen Aquarienverein ein der dem VDA angehört ! Dort ist automatisch eine Versicherung drin (Jahresbeitrag), egal wie groß das Becken ist, egal wieviel Liter, egal ob Süss -oder Salzwasser ! Zusätzlich kann man mal für gerade ca 20€ im Jahr eine Eigenschadenversicherung zusätzlich abschließen.


    Gruß Gerd

  • Versicherungsbetrug ist es wenn Du den Schaden beiden Versicherungen meldest, liegt also nur an dir. Logisch das Du den Schaden dem Verein meldest. Über die Versicherung bekommst Du alles vom Verein.


    Gruß Gerd

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