Statischer Nachweis der Standsicherheit???

  • Ich glaube nicht, das ein Becken so einfach durch die Decke geht, aber es kann etwas reißen, das Becken bekommt schieflage und läuft aus und dann kommt die Versicherung und ob die alle Schäden zahlt, das möchte der Vermieter bestimmt vorher wissen. Die Versicherung wird sicherlich nur Zahlen wenn die Stabilität gegeben war. Ich glaube hier beißt sich die Katze in den Schwanz weil keiner die Verantwortung übernehmen will. Auf jeden Fall muss man mit dem Vermieter und der Versicherung alles abklären.
    Grüße Luigi

  • Luigi,ich glaube nicht,das ein Vermieter soweit gehen kann. Weil,was nutzt es, wenn die Decke die Last trägt,das Becken aber nicht in Waage ist und dadurch zB eine Scheibe platzt. Darf er das auch kontrollieren? Im Umkehrschluß würde das bedeuten,das er bei der Aufstellung des Beckens dabei sein darf/muß. Gruß Akki

  • Da ich auch da durchgegangen bin habe ich etwas Erfahrung damit gesammelt. Mein Vermieter hatte mir mitgeteilt, dass sie auch bei Wasserbetten prüfen müssen, ob die Statik das dauerhaft hält, die Betonung liegt wohlgemerkt auf dauerhaft. Bei normalen Wohnungen, die eine Etage/Keller unter sich haben beträgt die zugelassene Flächenlast nur 300kg/m², das ist verflixt wenig. Dies ist natürlich die normale Flächenlast auch in der Mitte des Zimmers, wo keine Unterstützung drunter ist. Bei mir war dies dann hinfällig, weil am Aufstellungsort keine Unterkellerung ist.
    Normalerweise wird ein Aquarium aber an einer Wand aufgestellt, wo die statischen Voraussetzungen erheblich besser sind.


    Trotzdem sollte man es nicht auf die leichte Schulter nehmen. Bei meinem Becken bin ich bei über 1000kg, verteilt auf 1,4m², das liegt da deutlich drüber. Wenn so ein Aquarium dann ausläuft und die Versicherung spitz bekommt, dass das Aquarium statisch nicht abgenommen ist, dann sind die schnell bei der Hand mit dem Urteil "grob fahrlässig" und lehnen eine Schadensübernahme ab. Dann hast Du den schwarzen Peter in der Hand und musst zeigen, dass es nicht grob fahrlässig war.
    Dem Vorbesitzer meines Unterschrankgestells ist das nämlich passiert, sein Becken ist ausgelaufen.


    Gruß
    Sandy

  • Luigi,ich glaube nicht,das ein Vermieter soweit gehen kann. Weil,was nutzt es, wenn die Decke die Last trägt,das Becken aber nicht in Waage ist und dadurch zB eine Scheibe platzt. Darf er das auch kontrollieren? Im Umkehrschluß würde das bedeuten,das er bei der Aufstellung des Beckens dabei sein darf/muß. Gruß Akki

    Ich weiß jetzt nicht ob der Vermieter das genehmigen muss ? Aber wenn ein Schaden eintrit ist der Mieter für den Schaden haftbar und das kann nicht nur teuer werden, sondern auch für viel Ärger sorgen, wenn die Versicherung alles bezahlt ok aber wenn nicht ?

  • Ich glaube nicht,wenn du der Versicherung sagst,du hast ein 400L Meerwasseraquarium,das die dann ein Gutachten wollen. Laß mich aber gern eines besseren belehren. Gruß Akki

  • Ich glaube nicht,wenn du der Versicherung sagst,du hast ein 400L Meerwasseraquarium,das die dann ein Gutachten wollen. Laß mich aber gern eines besseren belehren. Gruß Akki

    Jetzt sieht man mal wie schwierig die ganze Sache ist und was man alles abklären sollte bevor man ein größeres Aquarium aufstellt.
    Also 400 Liter würde ich als nicht so kritisch ansehen, aber je mehr desto kritischer wird es. :EV790A~137:

  • Sandy,wenn ein Aquarium nur ausläuft,ist es der Versicherung egal ob es statisch abgenommen ist oder nicht. Habe damals bei meinem 840L Aquarium der Versicherung mitgeteilt,das ich eins habe und das wurde dann ohne Auflagen in die Versicherung mit aufgenommen. Gruß Akki

  • Luigi,komplex ist das Thema auf jeden Fall. Da gebe ich dir Recht. Hab mal von nem Fall gehört,da hat einer den Mittelsteg entfernt. Das Aquarium ist ausgelaufen. Als die Versicherung davon Wind bekommen hat,hat sie nicht bezahlt. Wie ich finde mit Recht. Gruß Akki

  • Sandy,wenn ein Aquarium nur ausläuft,ist es der Versicherung egal ob es statisch abgenommen ist oder nicht. Habe damals bei meinem 840L Aquarium der Versicherung mitgeteilt,das ich eins habe und das wurde dann ohne Auflagen in die Versicherung mit aufgenommen. Gruß Akki

    Frage unabhängig von der Statik, zahlt die Versicherung wirklich alle Schäden in der Wohnung und beim Untermieter, das würde mich auch mal interessieren.

  • Ich denke mal,wenn es nur ausläuft/undicht ist,aus welchen Gründen auch immer,wird sie zahlen müßen. Vorausgesetzt sie können dir kein Eigenverschulden nachweisen. Sonst macht ja eine Versicherung keinen Sinn. Gruß Akki

  • Ich hab ja nur 200liter und mein Becken der Versicherung gemeldet, aber was die Zahlen weiss ich, kann ja auch nicht alzuviel passieren, aber ich frag demnächst mal nach.
    Grüße Luigi

  • Luigi,soweit ich weiß,zahlen sie im Schadensfall die Schäden,die durch das Wasser verursacht werden. Die können ja bei Salzwasser erheblich sein. Der Inhalt des Aquariums ist nicht versichert. Gruß Akki

  • Hi,


    mit dem statischen Nachweis der Standsicherheit möchte die Hausverwaltung sicher gehen, dass es durch die von Dir vorgenommenen Änderungen (Aufstellung eines Aquariums) nicht zu Beschädigung an Ihrem (zu verwaltenden) Eigentum (Haus) kommt.


    Sprich, dass es durch das Gewicht des Aquariums nicht zu Beschädigung an der Decke oder des Estrich kommt.


    Um den Nachweis zu erstellen, brauchst du die bautechnischen Unterlagen des Gebäudes (diese kann Dir evtl. die Hausverwaltung zur Verfügung stellen) und dann einen Statiker, der Dir das Ganze, für ein schönes Sümmchen nachrechnet.


    Mit dem Auslaufen des Aquariums und der Versicherung hat das übrigens wenig zu tun. Es geht nur darum, was geschieht mit dem Gebäude durch das zusätzlich eingebrachte Gewicht. Wenn man die Hausverwaltung darauf hinweisen würde, das man ein Klavier, Wasserbett, Bücherregal oder sonstige schwere Gegenstände aufstellen möchte, dann könnte sie übrigens auch so einen Nachweis fordern.

  • Luigi,soweit ich weiß,zahlen sie im Schadensfall die Schäden,die durch das Wasser verursacht werden. Die können ja bei Salzwasser erheblich sein. Der Inhalt des Aquariums ist nicht versichert. Gruß Akki


    hallo,


    das kommt auf die versicherung drauf an, bei mir ist auch der inhalt versichert. ganz wichtig ist auch bei der versicherung nachzufragen ob nicht nur der glasbruch (äußerst seltenes ereignis) sondern auch bruch an zuleitungen (vom technikbecken etc.) und dichtungen (silikonnaht etc.) mitversichert sind.


    so ist es jedenfalls bei meiner versicherung, es ist versichert der glasbruch, bruch an zuleitungen und versagen von dichtungen. versichert sind schäden die durchs wasser entstehen sowie der inhalt im aquarium.


    zusatz: auszug aus der police
    Gem. BB 7951 Pkt. 2 iV Pkt. 6 gelten Schäden am Aquarium als auch durch Wasser aus Aquarien (infolge Glasbruch oder Lösen der Verklebung) in den Versicherungsräumlichkeiten (inkl. Folgeschäden am Inhalt von Aquarien) als mitversichert.
    Sämtliche Folgeschäden durch Wasseraustritt von Aquarium und der Zuleitung oder Pumpen sind in der All in One 2013 Plus automatisch mitversichert.



    mfg. thomas

    4 Mal editiert, zuletzt von thomas_1982 ()

  • Hi,
    bei mir ist ein 400l becken, dass als Raumteiler stand, auf der zur Raummitte stehenden Seite in zwei Jahren um ca 3cm abgesackt. So abwegig ist das Ganze also nicht. Das Haus ist Baujahr 1970 und zum Glück ( :rolleyes: )mein Eigentum.


    Beste Grüße
    Matthias

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