ACHTUNG!!! Maxspect schmort an

  • Hey,
    ist doch echt gut das die relativ Sorgenfrei reagieren und diese Kits rausschicken ...


    Kann man irgendwie sagen in welchen Produktionzeiträumen die Mängel vorkamen ?
    Ab wann wurde das Problem selber erkannt und nachgebessert vom Werk aus ?


    Das wäre doch wichtig damit nicht jeder jetzt täglich seine Lampe im Auge haben muß oder einfach alle mal das Kit anfordert ...


    Steht dort nen Datum drauf ?
    Vielleicht kann man damit die Sache/Zeitraum eingrenzen, wäre ja auch interessant für Leute die diesen Beitrag später lesen.


    Generell find ich es merkwürdig das sowas passieren kann, dachte so eine Lampe wird mal augiebig getestet und brennen gelassen, naja ist vorbei, sie bessern nach.


    So soll es sein, sehr gut Maxspect :thumbup:

  • Hi Marc,


    Auf den Teilen sind Produktionsnummern angebracht.


    Zu den detaillierten Fragen die du hast, werde ich von denen (als kleiner Mann) sicher keine Antwort erhalten!


    Und wenn, steht die Frage noch im Raum inwieweit es der Wahrheit entspricht!!??


    Da es Maxspect leider nicht von sich aus für erforderlich hielt seine Kunden zu informieren und auf Lücke setzte/setzt, zweifele ich den Wahrheitsgehalt solch einer Antwort an (wenn überhaupt geantwortet wird).


    Ich habe die Teile nun selbst ausgetauscht! War jetzt kein großer Akt, aber auch nicht so einfach und schnell wie Toast machen :)


    Nun ist es bei gleicher Belastung wie früher nicht mal Handwarm an der besagten Stelle.


    Hoffentlich bleibt es auch so.....


    Grüße,
    Alpa



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  • Hallo Forengemeinde


    Mich hat es auch erwischt ich habe im Februar 2 Razor 420 16.000 K gekauft. Bei beiden am 20.06. teile gewechselt. Am 23.08 wieder Teile gewechselt und heute wieder verschmort. Der Händler ist die Krönung kann sich nicht an Nachbesserung erinnern. Habe ihm mitgeteilt vom Kauf nach BGB zurückzutreten.


    darauf hin erhielt ich folgende Mail


    Zitat:


    als aller erstes habe ich das Recht beide Lampe zu überprüfen. Dazu gibt es ein bestätiges BGB Urteil.



    Dann habe ich das Recht als Verkäufer 2x nachzubessern. Ich habe bis her keine Nachbesserung vorgenommen.



    Also stellen Sie bitte beide Lampen versandfertig in einem Paket gut verpackt bereit.


    Informarien Sie mich bitte sobald dies erledigt ist, ich werde dann einen Paketdienst mit der Abholung beauftragen und Ihnen zeitgleich zwei neu Lampen zukommen lassen.


    Diese Lösung erfolgt aus Kulanz.



    Den Kaufvertrag muss ich zum jetzigen Zeitpunkt und auch in Zukunft aus meiner Sicht nicht rückabwickeln.



    Über eine andere Lösung können wir gern verhandeln.



    Wenn Sie keine LED Lampen mehr möchten, erstatten wir Ihnen den Widerverkaufswert für Ihre gebrauchten Lampen.


    Gegen Zuzahlung können Sie dann gern auch die Giesemann Lampen bekommen Zitat ende


    Darauf hin hab ich ihm erinnert an die Nachbesserungen


    als Antwort gerade gekommen :


    Diese Nachbesserungen hast du freiwillig übernommen, ich persönlich habe noch keine Nachbesserung durchgeführt!



    Jetzt landet die Angelegenheit beim Anwalt Frechheit !



    Nachdem mir heute Morgen beinahe meine Stube abgebrannt ist



    Grüße


    Aus MC Pom

  • Hi,


    scheiße ich dachte das hat sich jetzt mit dem Austausch erledigt!


    Na da bin ich mal gespannt! Ich schaue mir die Maxspect mittlerweile fast täglich genauer an.....


    Und die Hitzeentwicklung prüfe ich auch!


    Ich vermute PERSÖNLICH allerdings auch, dass dies nach einer bestimmten Zeit eintritt, sprich dieses ausgetauschte Elektroteil im Laufe der Zeit wegen "Verschleiß" heißer wird!


    Die Vermutung habe ich, weil wenn meine Lampe vom ersten Tag an, so heiß gewesen wäre, wie ich zuletzt dran gepackt habe, dann müsste das Schmoren viel eher eintreten! Habe die Kunststoffteile ja selbst in der Hand gehabt! Viel Hitze ertragen diese nicht!


    Ich werde es ja sehen.....Mist


    Grüße,
    Alpa


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  • Was der Hersteller sagt :


    > Bei einige Leuchten gibt es dieses Problem weil ein Elektronikteil nach
    > einiger Zeit schwäche aufweist.
    > Es sind ca. 1% der Leuchte davon betroffen aber leider ist es für uns
    > schwierig diese herauszufinden und auch natürlich zu wissen an wenn diese
    > gegangen sind.
    > Um das Problem zu beheben, können wir die Leuchte ohne Zubehör und
    > Netzteil bei Ihrem Kunden für Reparatur abholen lassen.
    > Es müssen 3 Teile gewechselt werden, die 2 verschmolzenen Plastikteile und
    > die Elektronikplatine an dieser Seite.
    > Es besteht auch die Möglichkeit wenn gewünscht, dies selber zu machen.
    > Man muss nur mit einem Schraubenzieher umgehen können.
    > Wenn wir die Leuchte abholen lassen sollen, brauchen wir Name, Adresse,
    > Rufnummer des Kunden sowie eine Zeitspane von 4 Stunden für die Abholung
    > von Montags bis Freitags.
    > Abholung, Reparatur und Rücksendung dauert insgesamt ca. 8 Tage


    Was ist vor allem nach 12 Monaten Garantie ? 930,- Taken Schrott ? Der Händler will von Gewährleistung nichts wissen. weil der Fehler ja nicht von Anfang an da war und Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und ich bin nicht der Hersteller sagt er



    Lg

  • Hallo!


    So ein Mist aber auch. Ich hab mit meiner keinerlei Probleme, habe aber einer der ersten Lampen bekommen damals. Musste also erst später auftreten das Problem so wie man das hier herauslesen kann...

    Was ist vor allem nach 12 Monaten Garantie ? 930,- Taken Schrott ? Der Händler will von Gewährleistung nichts wissen. weil der Fehler ja nicht von Anfang an da war und Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und ich bin nicht der Hersteller sagt er

    Du hast erst nach drei Mal gescheiterten Nachbesserungsversuchen das Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises, vorher musste dem Händler die Chance geben den Mangel zu beheben. Bei dir ist es ja auch "erst" zweimal aufgetreten, richtig? Dann wäre dein Händler im Recht und muss dir noch kein Geld zurückerstatten, alles andere ist momentan Kulanz.


    Zudem ist der Mangel ja innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten nach dem Kauf, sodass der Händler trotzdem in der Beweispflicht steht es nachzuweisen ob der Mangel schon vorher da war oder nicht, auch wenn der gleiche Mangel mehrmals auftritt, dann gilt der Zeitpunkt der ersten Mangelrüge. Da hat er keine Chance sich freizusprechen.
    Dein Händler soll sich aber nicht von seiner Position freisprechen, denn er vertreibt die Lampe und ist Ansprechpartner Nr.1!


    Viel Erfolg!!


    Vele Grüße
    Micha

  • 2x ?


    Nee bis heute 3x def.


    20.06. beide verschmort


    23.08. beide verschmort


    heute Beide verschmort + 1 Lüfter harkelt nur noch nach BGB nach fruchtlosen 2 Nachbesserungen hat der Käufer das recht eine Sache gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben.


    Dazu kommt das eine Lampe aus ist weil sie das Brennen anfing. Wenn ich das nicht bemerkt hätte und die Feuerwehr hätt anrücken müssen


    will ich mir nicht ausmalen :)


    der Oberknaller kommt gerade per Mail der "Verkäufer haftet nicht für die Zeit des Austausches oder Reparatur für Schaden an Korallen oder ähnlichen jeder sollte eine Reservelampe bereit halten "


    Also Leuts kauft reserveleuchten damit nichts passiert



    Lg


  • Zudem ist der Mangel ja innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten nach dem Kauf, sodass der Händler trotzdem in der Beweispflicht steht es nachzuweisen ob der Mangel schon vorher da war oder nicht, auch wenn der gleiche Mangel mehrmals auftritt, dann gilt der Zeitpunkt der ersten Mangelrüge. Da hat er keine Chance sich freizusprechen.
    Dein Händler soll sich aber nicht von seiner Position freisprechen, denn er vertreibt die Lampe und ist Ansprechpartner Nr.1!


    Viel Erfolg!!


    Vele Grüße
    Micha


    Tut er aber für Ihm ist es klar eine Sache der Garantie und nicht der Gewährleistung :) und Garantie ist lt. seiner Aussage eine freiwillige Leistung des Herstellers "


    Was willst du gegen einem Hersteller machen der im Asiatischen Raum sitzt ? Frankreich ist der Importeur nicht der Hersteller


    und der Händler will nicht !




    Ich habe auch keine Lust weiter mit Ihm zu diskutieren ab Freitag Anwalt für Vertragsrecht des weiteren Termin beim Tüv zur Begutachtung irgendetwas ist Faul an den Dingern ich trau dem CE Zeichen nicht

  • Hi,


    alles klar, habe gedacht es wäre jetzt erst zum zweiten Mal passiert, habs überlesen. So stehst du natürlich wieder im Recht und dadurch ist deine Forderung korrekt.

    Nunja, dies ist eine andere Sache, wobei sich auch hier dein Händler drum kümmern muss, dies sollte dir egal sein. Bin aber gespannt, was der TÜV dazu sagt, bitte unbedingt drüber berichten!!


    Viele Grüße
    Micha

  • Hallo Leute


    und nun kommst dicke


    Mein Elektriker ist gerade weg


    Die Netzteile halten nicht einmal einer Überprüfung nach BGV A3 Isolationsprüfung stand. Der Grenzwert wird um 36% überschritten.


    Das Netzteil hat eine Stromaufnahme von 256 Watt bei Betrieb der Lampen 85% zu 85 % bei 100% 100% 261 Watt


    Wo liegt da noch der Spargedanke der LED Lampe ?? also Augenwäscherei 160 Watt ! Das Netzgerät ist schon mit 210 Watt angegeben lt. Typenschild.


    Mal sehen was der TÜV Nord in Hamburg morgen Dazu sagt.

  • Überprüfung der Lampe beim TÜV Nord hat folgendes ergeben:


    Sicherheit der Lampe in Bezug auf die ewig schmorenden Indikatoren (Spulen) ist nicht nach CE Standard !


    Schutzisolierung nach BGV A3 betrieb nicht zu empfehlen der zulässige Grenzwert ist zu 28 % mit geeichten Geräten überschritten.


    Lichtleistung der Lampe 117 Watt gemessen bei 100 / 100 % im Abstand mit dem Mitgelieferten Beckenhaltern.


    Netzgerät ist angegeben mit 213 Watt bei mir der Stromverbrauch liegt dev. bei 243 Watt 100/100 %


    Stellt sich die Frage auf was sich die Angabe 160 Watt Bezieht ?


    13 LED`s je Modul wenn wirklich Cree verbaut wurden mit je 3 Watt also 39 Watt je Modul macht 3 Module 117 Watt wie es Das Messgerät bewiesen hat


    Für mich steht eines fest 3 mal nachgebessert und kein Erfolg auf sicherer Betrieb Montag geht es zum Anwalt mal sehen ob der Händler dann noch lacht :) vor allem bei der Rechnung für das Gutachten grinsss wer nicht hören will was BGB sagt muß zahlen


    Das Ergebnis liegt mir als Gerichtsverwertbares Gutachten am 05/06.11 vor dann werde ich es Online stellen.


    Zu empfehlen lt. TÜV Vorsicht mit dem Betrieb der Lampe wenn es zu einem Feuer kommt und der Mangel ist bekannt kann es sein das die Feuerversicherung nicht löhnt weil es einen Verursacher gibt und von den China oder Franzosen Geld zu bekommen sehe ich ja derzeit live


    salzige Grüße

  • Hallo,


    also dieses Ergebnis deines Berichtes da würde ich gern mal selber sehen. Wenn möglich kannst Du es mir ja mal zuschicken.


    Denn sowas in der Art hatten wir bei unseren Recherchen und Messungen sowie Tests auch schon vermutet wo wir eben die Teile die Verbaut sind gesehen hatten.


    Würde mich freuen von Dir eine PM zu bekommen.

  • Hi,


    wenn so ein Bericht vorliegt, also der TÜV jetzt diese Feststellungen hatte, muss der TÜV doch gewisse Behörden benachrichtigen......


    Ich hab ja kein Bericht in der Hand aber wenn das so wirklich festgestellt wurde müssen die Lampen zurück!?!?!?


    Oder irre ich mich da???


    Es gibt doch sicher eine Art staatliche Prüfstelle!?!?


    Wir sind in Deutschland! Hier ist alles geregelt...


    Grüße,
    Alper



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  • Guten Tag


    Heute erhielt ich ganz überraschend eine Sendung aus Frankreich mit 2 neuen Lampen drin. Im beigelegten Brief heißt es


    "Diese sind die geänderte Variante mit den neuen Indikatoren ( schwarze) bei diesen ist das Problem behoben"


    Na ja was soll ich sagen Papier ist geduldig Plastikdeckel entfernt und siehe da wieder ein weißer und ein Roter genau die selben wo die Probleme mit sind.


    Franzosen angerufen das kann nicht sein sagt er


    Fakt Bilder rüber gesendet


    Ich denke die versuchen über die Garantie hinaus zu kommen


    Grüße

  • Sehr geehrter riffdoemitz,


    Wir wissen nicht was dass alles soll!


    Sie haben weder bei uns Heute angerufen, noch uns eine Email mit Fotos zugesendet.


    Desweitern fragen wir uns warum Sie schreiben Sie haben ganz überraschend eine Sendung aus Frankreich bekommen. Es war doch so abgemacht mit unserem Telefonat von KW43.


    Was meinen Sie unter Indikatoren. Da müssen Sie uns mal mehr dazu sagen. Das Problem kommt nähmlich dadurch das unserer Lieferant eine Serie schlechte Induktoren geliefert hat und in keiner der Leuchten Weisse oder Rote Induktoren verbaut sind.Ich wiederholle in keiner der Leuchte!


    So fragen wir uns wieder was diese falsche Aussagen bedeuten. Bei den neue Leuchten die Sie bekommen haben sind die Induktoren Schwarz.


    Zusätzlich möchten wir Ihnen mitteilen das die Leuchten alle die CE Norm haben. Man muss nur anfragen und dann senden wir Ihnen die Berichte davon zu.


    Das Sie Probleme mit den Leuchten hatten haben wir nie bestritten, deswegen hatten wir Ihnen, vor 2 Wochen angeboten, Ihre Leuchten gegen neuen auszutauschen.


    Was uns hier stört ist das Sie hier im Forum nicht die ganze Wahrheit den andere Mitglieddern erzählen, sondern nur was Ihnen zu gute kommt.


    Cyrille Stamm


    aquariOOm SASU

  • Dann erklären Sie uns warum die Lampen 117 Watt Lichtleistung haben statt der 160 Watt wie drauf steht, oder bezieht es sich auf den Stromverbrauch ? der auf dem Netzgerät mit 231 Watt angegeben ist.


    Dann frage ich mich wie der Tüv das angehängte bild fertigen konnte ?


    Der Letzte kontakt war heute per mail an sie mit bild wo wieder einmal weiße ! verbaut sind !


    Meine letzte Mail war am 28.10. an die Fa. Aqua....... Rücktritt vom Kaufvertrag nach 3x Nachbessern und wieder 2 beschädigte Lampen.


    Welches "Ihr Händler ablehnt da angeblich nicht Nachgebessert wurde" und er sich weder jetzt noch später dazu veranlasst fühlt den Kaufvertrag rückabzuwickeln. es handelt sich um Garantie und er sei nur zur Gewährleistung verpflichtet.


    Sie müssen wohl dafür Verständnis haben das man sich als Kunde verarscht fühlt das nach angeblichen 3 mal spulen (platinen tauschen) der gleiche Fehler immer noch auftritt.


    Und mit Verlaub wenn man dann den TÜV und den Elektriker beauftrag der Sache auf dem Grund zu gehen und kommen für Sie "unschöne Wahrheiten ans Licht" versteh ich Ihre Reaktion nicht .


    Ein weiterer Fakt nicht die von Ihnen benannten 1% haben Fehler wenn ich mir so manche Foren durchlese und die Lampen schon mit reichlich Ersatzteilen im Ebay Kleinanzeigenebay und DHD verkauft werden.


    Ein weiterer Punkt lt. Ihrer Aussage es kann nicht brennen lächerlich ! hab es selbst erlebt ! und diese Lampe ist seit 1 ner Woche aus meine Korallen sterben langsam ab und der Händler weigert sich die Lampen zurück zu nehmen.


    Sorry so geht man mit Kunden nicht um !


    Nach BGB hat der Endkunde das Recht nach 2x Nachbessern vom Kaufvertrag zurückzutreten und ein gleichwertiges bzw höherwertiges Produkt zu verlangen .



  • Wenn Ihre Händler so mit Kunden umgehen sollte man Als Importeur Rückrad zeigen !


    Erstatten Sie allen unzufriedenen Kunden Ihr Geld zurück die mehrmals Probleme hatten und lassen die def. Lampen abholen. In Deutschland wird für die Lampen 539,- € verlangt, was nicht wenig ist !


    Keiner der Lampenbesitzer weis wann der Fehler wieder auftritt ! was ist nach einem Jahr wenn die Garantie abgelaufen ist und man dem Händler nachweisen soll das der Fehler schon von Anfang an da war ? dann haben alle bis dahin "zufriedenen Kunden" kosten die es nicht geben darf.


    Und wie ich gelesen habe, haben schon andere das festgestellt siehe zitat oben

  • DIE GARANTIE GILT NICHT FÜR PRODUKTE, DIE DURCH FALSCHE ANWENDUNG, VERÄNDERUNGEN,
    UNFÄLLE, UNSACHGEMÄSSE HANDHABUNG ODER EINGRIFFE BESCHÄDIGT WURDEN ODER AN
    DENEN REPARATUREN ODER REPARATURVERSUCHE VON NICHT-AUTORISIERTEN PERSONEN
    VORGENOMMEN WURDEN. ZU MÖGLICHEN SCHÄDEN, DIE NICHT VON DER GARANTIE ABGEDECKT
    SIND, GEHÖREN UNTER ANDEREM (ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH) DER EINSATZ VON
    NACHGEMACHTEN LED-LEUCHTEN UND VERÄNDERUNGEN AN DEN SCHALTKREISEN, DIE
    VERMUTLICH SCHÄDEN AUFGRUND VON FALSCHER ANWENDUNG ODER MISSBRAUCH SIND.



    Sie und alle anderen Nutzer der Produkte von Maxspect Ltd. haben kein Recht auf Entschädigung bei
    Folge – und Zufallsschäden, einschließlich und ohne Einschränkung bei Verlust des Geräts,
    Unannehmlichkeiten, Schäden am Privateigentum, Telefonanrufe, entgangenes Einkommen und
    entgangene Umsätze. Diese Garantie gesteht Ihnen bestimmte Rechte zu und Sie können zudem
    weitere Rechte haben, die von Land zu Land unterschiedlich sein können.


    MAXSPECT LTD. GIBT KEINE GARANTIE UND ÜBERNIMMT KEINE VERANTWORTUNG FÜR DAS
    PRODUKT, WEDER AUSDDRÜCKLICH NOCH IMPLIZIT, IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT, LEISTUNG,
    MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAHER WIRD DAS PRODUKT
    IN DER VORLIEGENDEN FORM („AS IS“) VERKAUFT UND SIE ALS KÄUFER TRAGEN DAS GESAMTE
    RISIKO IN BEZUG AUF QUALITÄT UND LEISTUNG.
    MAXSPECT LTD IST IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN BZW.
    FOLGESCHÄDEN, DIE AUS EINEM FEHLER DES PRODUKTS ODER SEINER BEDIENUNGSANLEITUNG
    ENTSTEHEN KÖNNTEN.

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